Mehrfacher Brandstifter aus Velen gestoppt – Legte er Waldbrände, um Stress abzubauen?

Kleine Anfrage
vom 24.10.2023

Kleine Anfrage 2776

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Mehrfacher Brandstifter aus Velen gestoppt Legte er Waldbrände, um Stress abzubauen?

Am 5. Juni dieses Jahres konnte ein Mann aus Velen im münsterländischen Kreis Borken festgenommen werden. Ein Zeuge sah in der Nähe eines in Brand stehenden Waldes bei Ahaus ein Auto, welches auf den jungen Mann zurückverfolgt werden konnte. Bei der Vernehmung des Fahrzeugbesitzers gestand der 23-Jährige, neben dem Waldbrand bei Ahaus noch für weitere Brandstiftungen in trockenen Jahreszeiten in Waldgebieten verantwortlich zu sein, wie ein Polizeisprecher mitteilte.1

Bereits seit 2 Jahren soll der Mann in Velen Waldbrände gelegt haben. Zuletzt legte er zwischen Pfingsten und Anfang Juni 2023 mehrere Brände. Jeden einzelnen Brand legte er dann, wenn die Witterungsverhältnisse sehr trocken waren und das Holz gut brennen konnte. Als Motiv gab der 23-Jährige an, Stress abbauen zu wollen. Bei einer weiteren Tat sei „Geltungsdrang“2 der ausschlaggebende Grund gewesen. In diesem Fall rief er, nachdem er das Feuer legte, selbst den Notruf, um in einem besonders guten Licht dazustehen.

Insgesamt vernichtete der Mann 300 Quadratmeter Waldfläche durch seine Brandstiftungen. Die Einsätze haben oft „stundenlang“3 gedauert und fanden wegen der abgelegenen Einsatzorte unter besonders erschwerten Bedingungen statt, da vor allem die Wasserversorgung schwierig war. Zusätzlich mussten Auswärtige Feuerwehren mit Fahrzeugen, Personal und Drohnen die Einsatzarbeiten unterstützen. Einen persönlichen Bezug zur Feuerwehr habe der Täter nicht. Er wurde mittlerweile aus dem Gewahrsam entlassen und die Kriminalpolizei konnte ihre Ermittlungen abschließen, sodass die Staatsanwaltschaft nun die Anklage vorbereiten kann.4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie oft kam es seit 2015 in NRW pro Jahr zu Brandstiftungsdelikten? (Bitte nach Ort, Anzahl verletzter Personen, Summe des entstandenen Sachschadens sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  3. Wie viele Quadratmeter Walfläche sind seit 2015 in NRW pro Jahr durch Brandstiftungsdelikte niedergebrannt? (Bitte nach Ort sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Wie hoch ist die Summe der Einsatzkosten pro Einsatz, die insgesamt durch seit 2015 in NRW erfolgte Brandstiftungen entstanden ist? (Bitte nach Jahr, Ort, Summe des entstandenen Sachschadens aufschlüsseln.)
  5. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Brandstiftungsdelikte konnte der Täter nicht gefasst werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort und entstandener Summe des Sachschadens.)

Markus Wagner

 

MMD18-6494

 

1 https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/gezuendelt-weil-er-stress-hatte-polizei-schnappt-feuerteufel-85584306.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2776 mit Schreiben vom 21. November 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vor­namen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Münster hat dem Ministerium der Justiz unter dem 30.10.2023 berichtet, gegen den Beschuldigten, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitze und nicht vorbestraft sei, werde wegen des Verdachts der Brandstiftung (§ 306 StGB), des Herbeiführens einer Brandgefahr (§ 306 f StGB) und der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) ermittelt.

Der Beschuldigte sei unter anderem verdächtig, zwischen dem 13.06.2021 und dem 28.05.2023 in Velen und zwischen Ahaus und Gescher Waldflächen von ca. 3, 30, 50-100, 4.000 und 7.500 qm sowie einen Haufen Grünschnitt jeweils mittels einer offenen Flamme in Brand gesetzt zu haben. Die Ermittlungen – auch zu dem Tatmotiv und möglichen weiteren, dem Beschuldigten zuzuordnenden Taten – dauern an.

  1. Wie oft kam es seit 2015 in NRW pro Jahr zu Brandstiftungsdelikten? (Bitte nach Ort, Anzahl verletzter Personen, Summe des entstandenen Sachschadens sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Die Anzahl der Fälle von Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr (§§ 306-306d, 306f StGB) bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Fälle
2015 3.691
2016 3.663
2017 3.538
2018 4.084
2019 3.614
2020 4.142
2021 3.571
2022 4.516

 

  1. Wie viele Quadratmeter Waldfläche sind seit 2015 in NRW pro Jahr durch Brand-stiftungsdelikte niedergebrannt? (Bitte nach Ort sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaats­angehörigkeit extra ausweisen.)

Die Polizeiliche Kriminalstatistik enthält keine Angaben zum Umfang der Waldfläche, die durch Brandstiftungsdelikte zerstört wurde. Die Beantwortung der Frage wäre nur durch eine um­fangreiche Einzelauswertung möglich, welche innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

  1. Wie hoch ist die Summe der Einsatzkosten pro Einsatz, die insgesamt durch seit 2015 in NRW erfolgte Brandstiftungen entstanden ist? (Bitte nach Jahr, Ort, Summe des entstandenen Sachschadens aufschlüsseln.)

Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Gesamtkosten, die im Zusammen­hang mit polizeilichen Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erho­ben.

Mögliche Einsatzkosten im Brand- und Katastrophenschutz werden durch die zuständigen Kommunen erfasst und liegen der Landesverwaltung nicht vor.

  1. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Brandstiftungsdelikte konnte der Täter nicht gefasst werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort und entstandener Summe des Sachschadens.)

Die Anzahl der im jeweiligen Berichtsjahr nicht aufgeklärten Fälle der Brandstiftung und des Herbeiführens einer Brandgefahr (§§ 306-306d, 306f StGB) bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Fälle
2015 1.993
2016 2.131
2017 1.894
2018 2.284
2019 2.067
2020 2.461
2021 2.041
2022 2.749

 

MMD18-6861

Beteiligte:
Markus Wagner