Bielefeld: Handydiebstahl in Bahnhofsgegend – Opfer wurde „angetanzt“ – Wer begeht Taschendiebstähle?

Kleine Anfrage
vom 27.10.2023

Kleine Anfrage 2799

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Bielefeld: Handydiebstahl in Bahnhofsgegend – Opfer wurde „angetanzt“ – Wer begeht Taschendiebstähle?

Der Fall des 20-Jährigen, der am 7. Oktober 2023 in der Bielefelder Bahnhofsgegend Opfer eines Taschendiebstahls wurde, macht deutlich, wie groß die Gefahr des sogenannten „Antanzens“ ist. Vorrangig in Großstädten sowie an belebten Orten ist daher besondere Achtsamkeit geboten. Selbst wenn das Opfer den Diebstahl bemerkt und den mutmaßlichen Täter stellen kann, ist die Gefahr groß, dass geklaute Gegenstände bereits weitergegeben wurden und nicht mehr gefunden werden. Im vorliegenden Fall war der Tatverdächtige, der von der Polizei durchsucht wurde, 25 Jahre alt und bereits polizeibekannt. Die weiteren Begleiter des Durchsuchten wurden von den Opfern als „Nordafrikaner“ beschrieben.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Taschendiebstahldelikte gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Jahr, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden aufschlüsseln.)
  2. Welches Alter haben die für die in Frage 1 abgefragten Taschendiebstahldelikte verantwortlichen Tatverdächtigen?
  3. Welches Geschlecht haben die für die in Frage 1 abgefragten Taschendiebstahldelikte verantwortlichen Tatverdächtigen?
  4. Welche Nationalität haben die für die in Frage 1 abgefragten Taschendiebstahldelikte verantwortlichen Tatverdächtigen?           (Bitte bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  5. Gibt es bei der Begehungsform des Taschendiebstahls mittels „Antanzen“ einen Herkunfts-Schwerpunkt der Tatverdächtigen?

Markus Wagner

 

MMD18-6596

 

1 https://polizei.nrw/presse/handy-bei-antanz-diebstahl-erbeutet.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2799 mit Schreiben vom 7. Dezember 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.

  1. Wie viele Taschendiebstahldelikte gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Nord­rhein-Westfalen? (Bitte nach Jahr, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Scha­den aufschlüsseln.)

Die Anzahl der Delikte bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Fälle
2015 54.604
2016 50.893
2017 41.178
2018 34.064
2019 31.175
2020 33.003
2021 27.577
2022 37.321

 

  1. Welches Alter haben die für die in Frage 1 abgefragten Taschendiebstahldelikte verantwortlichen Tatverdächtigen?

Die nach Altersgruppen dargestellten Tatverdächtigen bitte ich der folgenden Tabelle zu ent­nehmen:

Jahr Kinder Jugendliche Heranwach- sende Erwachsene
2015 62 436 596 2.113
2016 64 358 447 1.937
2017 64 312 283 1.460
2018 59 239 218 980
2019 54 205 189 885
2020 30 156 193 972
2021 19 139 152 835
2022 63 249 184 1.137

 

  1. Welches Geschlecht haben die für die in Frage 1 abgefragten Taschendiebstahldelikte verantwortlichen Tatverdächtigen?

Die nach Geschlecht dargestellten Tatverdächtigen bitte ich der folgenden Tabelle zu entneh­men:

Jahr männlich weiblich
2015 2.451 756
2016 2.123 683
2017 1.524 595
2018 1.045 451
2019 889 444
2020 789 562
2021 697 448
2022 1.175 458

 

  1. Welche Nationalität haben die für die in Frage 1 abgefragten Taschendiebstahlde-likte verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte bei Deutschen die Mehrfachstaats­angehörigkeit extra ausweisen.)

Die Staatsangehörigkeiten bitte ich der Anlage zu entnehmen.

  1. Gibt es bei der Begehungsform des Taschendiebstahls mittels „Antanzen“ einen Herkunfts-Schwerpunkt der Tatverdächtigen?

Eine statistisch belastbare Aussage zum Herkunftsschwerpunkt der ermittelten Tatverdächti­gen von Diebstahlsdelikten mittels des sogenannten „Antanzens“ ist nicht möglich. Die Poli­zeiliche Kriminalstatistik differenziert bei der Erfassung von Taschendiebstählen nicht nach einzelnen Begehungsformen. Zudem ist in Anbetracht der mehrheitlich nicht aufgeklärten Ta­ten des Kriminalitätsphänomens des Taschendiebstahls ein Rückschluss von den ermittelten Tatverdächtigen auf die Grundgesamtheit unzulässig.

 

MMD18-7285

Beteiligte:
Markus Wagner