Mehr als dreimal so viele Kleine Waffenscheine! – Wo liegen die regionalen Schwerpunkte?

Kleine Anfrage
vom 15.07.2024

Kleine Anfrage 4138

der Abgeordneten Markus Wagner und Sven W. Tritschler AfD

Mehr als dreimal so viele Kleine Waffenscheine! Wo liegen die regionalen Schwerpunkte?

Mit Antwort der Landesregierung vom 20. Oktober 2022, Drucksache 18/1305, auf unsere Kleine Anfrage vom 7. September 2022, Drucksache 18/861, wurde deutlich, dass die Anzahl der Kleinen Waffenscheinen in Nordrhein-Westfalen immer weiter zunimmt. So wurden nach Angaben der Landesregierung seit Beginn des Jahres 2012 bis zum 31. August 2022 189.478 Kleine Waffenscheine ausgestellt. Seit 2012 haben wir es somit mit einer Verdreifachung an ausgestellten Waffenscheinen zu tun.1

Insbesondere Aachen, Euskirchen und Viersen weisen von 2015 auf 2016 einen hohen prozentualen Anstieg auf.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Kleine Waffenscheine gibt es momentan auf 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten absolut und prozentual im Verhältnis zur Einwohnerzahl aufschlüsseln.)
  2. Wie hoch ist der jährliche Anstieg der Kleinen Waffenscheine seit dem Jahre 2012 bis heute in Prozent? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten ranken.)

Markus Wagner
Sven W. Tritschler

 

MMD18-9991

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung, Drucksache 18/1305, S. 2.

2 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 05.01.2023, Drucksache 18/2390.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4138 mit Schreiben vom 3. September 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Kleine Waffenscheine gibt es momentan auf 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten absolut und prozentual im Verhältnis zur Einwohnerzahl aufschlüsseln.)

Als Datenbasis für die Beantwortung dient das Nationale Waffenregister (NWR), in dem seit dem Jahre 2013 Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem Besitz zent­ral erfasst werden. Die Kennzahlen des NWR sind bundeseinheitlich abgestimmt. Zur Beant­wortung der Frage wird auf Anlage 1 verwiesen.

Unter dem jährlichen Anstieg der Kleinen Waffenscheine wird hier die zahlenmäßige Differenz von allen Inhabern Kleiner Waffenscheine zum Stichtag 31. Dezember eines Jahres im Ver­gleich zum Vorjahr verstanden. Als Datenbasis für die Beantwortung dient das NWR. Die den jeweiligen Jahren zugrundeliegenden Zahlen bauen aufeinander auf. Es handelt sich hierbei also um die Gesamtzahl aller Personen in Nordrhein-Westfalen, die zu diesem Zeitpunkt (31.12. eines jeden Jahres) im Besitz eines Kleinen Waffenscheins waren. Zur Beantwortung der Frage 2 wird auf Anlage 2 verwiesen.

Da das NWR erst seit dem 01.01.2013 in Betrieb ist und die angefragten Daten in der Statistik des NWR erst seitdem erhoben werden, können für das Jahr 2012 keine Daten mitgeteilt wer­den. Für eine weitergehende Beantwortung bedürfte es einer händischen Auswertung in den einzelnen Kreispolizeibehörden, die in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfü­gung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

 

MMD18-10493