Erneute Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Sicht – Ist ein Anstieg gerechtfertigt?

Kleine Anfrage
vom 15.07.2024

Kleine Anfrage 4140

der Abgeordneten Markus Wagner und Sven W. Tritschler AfD

Erneute Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Sicht Ist ein Anstieg gerechtfertigt?

Obwohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk bereits der teuerste Rundfunk der Welt ist, bahnen sich neue Erhöhungen der Zwangsabgabe an. So hat sich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) offiziell dafür ausgesprochen, dass der Rundfunkbeitrag im nächsten Jahr auf 18,94 Euro steigen soll. Die monatliche Gebühr würde sich somit um 58 Cent erhöhen.1

KEF-Chef Detzel unterstrich dabei, dass sich die Beitragsentwicklung deutlich unterhalb der derzeitigen Inflationsrate befinden würde. Diese Erhöhung stellt jedoch nur einen Kompromiss zwischen der Kommission und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dar. Diese forderten nämlich eine halbe Milliarde Euro mehr pro Jahr, als von der KEF anerkannt wurde. Insgesamt sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio von 2025 bis 2028 41,65 Milliarden Euro kosten. Allerdings haben sich zuletzt fast alle Brandenburger Landtagsfraktionen gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags stark gemacht. Laut Ministerpräsident Dietmar Woidke gebe es für eine Erhöhung keine Akzeptanz in der brandenburgischen Bevölkerung. Unter anderem soll ein RBB-Skandal ein Faktor für diese Tatsache sein, weshalb auch die Landesregierung in Potsdam Reformen der Rundfunkanstalt fordert.2

Es sei jedoch nicht gewiss, ob die Länder ein wirksames Veto gegen die Erhöhung einlegen können. Schon im Jahre 2020 scheiterte die Landesregierung Sachsen-Anhalt daran, das Steigen des Rundfunkbeitrags von 17,50 auf 18,36 Euro zu verhindern. Die Rundfunkanstalten reichten damals eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, wobei die Richter entschieden, dass aufgrund der im Grundgesetz verankerten Rundfunkfreiheit „eine staatliche Handlungspflicht“3 resultiere und somit der öffentlich-rechtliche Rundfunk im vollen Umfang finanziell zu tragen sei.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie oft kam es seit Einführung des Rundfunkbeitrags bzw. der GEZ-Gebühr zu einer Erhöhung?
  2. Sieht die Landesregierung die Summe von 41,65 Milliarden Euro, die die Rundfunkanstalten von 2025 bis 2028 bekommen sollen, als gerechtfertigt an?
  3. Sieht die Landesregierung eine erneute Erhöhung des Rundfunkbeitrags als gerechtfertigt an?
  4. Hat es in NRW bereits Versuche der Landesregierung ähnlich wie in Sachsen-Anhalt gegeben, eine Erhöhung des Beitrags zu unterbinden?
  5. Wird sich die Landesregierung für eine Verschlankung des aufgeblähten ÖRR einsetzen?

Markus Wagner
Sven W. Tritschler

 

MMD18-9995

 

1 https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2024/gez-erhoehung-auf-1894-euro-nun-offiziell-empfohlen/.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 4140 mit Schreiben vom 7. August 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie oft kam es seit Einführung des Rundfunkbeitrags bzw. der GEZ-Gebühr zu einer Erhöhung?

Der Rundfunkbeitrag hat seit seiner Einführung durch den Fünfzehnten Rundfunkänderungs-staatsvertrag, der mit seinen wesentlichen Regelungen am 1. Januar 2013 in Kraft trat, einmal eine Erhöhung erfahren.

Die zum 1. April 1924 eingeführte Rundfunkgebühr war zunächst als Grund- bzw. Hörfunkge-bühr ausgestaltet und wurde 1954 nach Einführung des Fernsehens um eine Fernsehgebühr ergänzt. Zwischen 1954 und 2012 kam es elf Mal zu einer Erhöhung.

Für eine detaillierte Darstellung der Entwicklung der Rundfunkgebühr bzw. des Rundfunkbei­trags wird auf die Website der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunk­anstalten (KEF) und die unter https://kef-online.de/service/entwicklung-der-rundfunkfinanzie-rung abrufbare Grafik verwiesen.

  1. Sieht die Landesregierung die Summe von 41,65 Milliarden Euro, die die Rund­funkanstalten von 2025 bis 2028 bekommen sollen, als gerechtfertigt an?
  2. Sieht die Landesregierung eine erneute Erhöhung des Rundfunkbeitrags als ge­rechtfertigt an?
  3. Hat es in NRW bereits Versuche der Landesregierung ähnlich wie in Sachsen-An­halt gegeben, eine Erhöhung des Beitrags zu unterbinden?
  4. Wird sich die Landesregierung für eine Verschlankung des aufgeblähten ÖRR ein­setzen?

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 5 gemeinsam beantwortet: Es wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 3289 verwiesen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Rundfunkkommission der Länder im März 2024 die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit einem Sondergutachten beauftragt hat. Die KEF wird darin gebeten, finanzielle Auswirkungen von Maßnahmen in bestimmten Bereichen auf den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten, insbe­sondere realisierbare Einsparungen, zu prüfen und zu beziffern. Dabei wird die KEF auch ge­beten, eine Einschätzung zu möglichen Effekten auf der Zeitschiene, insbesondere zur Rele­vanz von Maßnahmen mit Blick auf die Beitragsperiode 2025 bis 2028, abzugeben.

Der Fragenkatalog ist abrufbar unter: https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunk-kommission/Dokumente/Beschluesse/2024-03-07_RFK_Fragen_Sondergutachten_KEF_Re-form_OERR.pdf. Die Einschätzungen der KEF sollen in die fortgesetzten Beratungen im Län­derkreis zu konkreten Reformschritten einbezogen werden.

 

MMD18-10245