Dortmund: Schüsse auf Mann in Fitnessstudio – Resultat ausweitender Clan- und Rocker-Affären?

Kleine Anfrage
vom 15.07.2024

Kleine Anfrage 4145

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Dortmund: Schüsse auf Mann in Fitnessstudio Resultat ausweitender Clan- und Rocker-Affären?

Am Donnerstagabend, den 27. Juni 2024, kam es zu einem Großeinsatz der Polizei und Rettungskräfte in Dortmund. Zwei bislang unbekannte Angreifer haben dort im Eingangsbereich eines Fitnessstudios in der Eisenstraße einen Mann niedergeschossen. Das Opfer soll durch die Attacke schwer verletzt worden sein und sei danach auf eine Notoperation angewiesen gewesen. Zeugen alarmierten um 21:11 Uhr die Einsatzkräfte, nachdem sie die Schüsse hörten und im Anschluss zwei Männer wegrennen und in einem silbernen Auto fliehen sahen.1 Umgehend sei eine Großfahndung im gesamten Ruhrgebiet eingeleitet worden. Der genaue Hintergrund des Angriffs sei bislang nicht eindeutig geklärt worden. Es bestehe jedoch der Verdacht, dass es sich dabei um einen Angriff innerhalb des Clan- und Rocker-Milieus handele. Schon über mehrere Wochen soll in Dortmund ein Konflikt zwischen Rockern der Bandidos, abtrünnigen Rockern und Clan-Familien bestehen. Ein zuvor geschlossener Frieden soll nur wenige Tage angedauert haben. Auch Spannungen zwischen den Bandidos und den Hells Angels seien in NRW keine Seltenheit. So sei es teilweise zu Übertritten zwischen den verfeindeten Gruppierungen und auch zu Neugründungen gekommen. Allerdings lief die Fahndung nach den Angreifern bislang erfolglos. Auch ob das Opfer die Täter erkannt haben könnte, konnte zunächst nicht erfragt werden.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Welche Verbindungen zum Clan- bzw. zum Rockermilieu liegen vor?
  4. Wie viele Verbrechen wurden seit 2015 bis heute pro Jahr in Dortmund im Zuge von Rockerkriminalität begangen?
  5. Bei wie vielen dieser Verbrechen kamen Schusswaffen zum Einsatz?

Markus Wagner

 

MMD18-10000

 

1 https://m.bild.de/news/inland/unbekannte-stuermen-fitness-studio-mann-bei-mcfit-niedergeschossen-667dd6ce55612954d1a03846.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4145 mit Schreiben vom 12. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 17.07.2024 im Wesentlichen berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Ermittlungs­verfahren wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körper­verletzung führe. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen stehe eine bislang unbekannt gebliebene Person im Verdacht, den Geschädigten am Tattag auf dem Parkplatz eines Fit­nessstudios in Dortmund aufgesucht und ihn mit einer Schusswaffe in Tötungsabsicht verletzt zu haben. Zwei namentlich bekannte Beschuldigte stünden im Verdacht, die Tat in Auftrag gegeben bzw. das Fahrzeug geführt zu haben, mit dem der Schütze zum Tatort gefahren wor­den sei.

  1. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge sind die Beschuldigten nicht vorbestraft.

  1. Welche Verbindungen zum Clan- bzw. zum Rockermilieu liegen vor?

Einem Bericht des Leitenden Oberstaatanwalts in Dortmund vom 01.08.2024 zufolge hat der Geschädigte nach polizeilicher Mitteilung in der Vergangenheit Kontakte im Sinne der Frage­stellung unterhalten. Valide Erkenntnisse, ob eine entsprechende Zugehörigkeit zum Tatzeit­punkt gegeben gewesen sei, lägen derzeit nicht vor.

  1. Wie viele Verbrechen wurden seit 2015 bis heute pro Jahr in Dortmund im Zuge von Rockerkriminalität begangen?
  2. Bei wie vielen dieser Verbrechen kamen Schusswaffen zum Einsatz?

Die Fragen 4 und 5 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen liegen der Landesregierung nicht vor. Zur Beantwortung der Frage bedürfte es daher einer Einzelauswertung sämtlicher in Betracht kom­mender Ermittlungsakten, die mit vertretbarem Verwaltungsaufwand in der zur Verfügung ste­henden Zeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht zu leisten ist.

 

MMD18-10286

Beteiligte:
Markus Wagner