Kleine Anfrage 4155
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Witten: Jugendlicher von Migranten-Gruppe geschlagen – Erneut Gewaltvideo verbreitet
In Witten kam es zu einem Gewaltexzess zwischen Jugendlichen, welcher per Video festgehalten und verbreitet wurde. In dem Video ist zu sehen, wie eine Gruppe Jugendlicher „mit sichtbarem Migrationshintergrund“1 auf einen einzelnen Jungen an einer Bushaltestelle einschlagen. Die Täter sollen den Jungen zunächst zu einer Entschuldigung genötigt haben und daraufhin mehrfach mit dem Knie in den Bauchraum des Opfers gestoßen haben. Überdies kam ein weiterer Angreifer hinzu, der wiederholt auf das Opfer einschlug.2 Der Vorfall soll sich im Bereich der Herdecker Straße, Ecke Annenstraße im Wittener Stadtteil Annen ereignet haben. Der genaue Zeitpunkt der Entstehung der Aufnahmen sei jedoch noch nicht bekannt. Nun ermittelt die Kriminalpolizei und hofft durch Zeugen nähere Details zu klären.3
In den letzten Wochen sei es mehrfach zu Gewalttaten durch migrantische Jugendgruppen gekommen. Neben der tödlichen Attacke mehrerer Personen auf einen 20-jährigen Mann in Bad Oeynhausen, wo nun gegen einen 18-jährigen Syrer ermittelt wird, kam es auch in Gera zu einem Vorfall, bei welchem etwa 20 afghanische und syrische Jugendliche einen deutschen Schüler angriffen und ebenfalls die Tat filmten.4
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Wurde oder wird der Tatverdächtige als Intensivtäter geführt?
- Wie viele Intensivtäter wurden und werden in Witten seit 2015 pro Jahr bis heute geführt?
- Über welche Nationalität verfügen die unter 3 genannten Personen?
- Wie viele der unter 3 genannten Personen verfügen über mehrfache Staatsangehörigkeiten?
Markus Wagner
3 https://www.nius.de/news/neues-schockierendes-gewaltvideo-migranten-gruppe-verpruegelt-jungen-polizei-sucht-zeugen/1c18821a-558b-4c8f-aa64-286291630b83.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4155 mit Schreiben vom 14. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat dem Ministerium der Justiz unter dem 22.07.2024 unter anderem berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Bochum ein Ermittlungsverfahren gegen zwei jugendliche Beschuldigte wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen gemäß § 201a StGB führe. Demnach liegt dem Verfahren der in der Kleinen Anfrage geschilderte Angriff auf einen Jugendlichen zugrunde.
Zum Geschehensablauf hat die Leitende Oberstaatsanwältin im Wesentlichen weiter ausgeführt, die Beschuldigten und ein ebenfalls beteiligtes, gemäß § 19 StGB schuldunfähiges Kind seien am 07.06.2024 an einer Bushaltestelle in Witten-Annen auf den Geschädigten getroffen. Dort habe ein Beschuldigter von dem Geschädigten eine Entschuldigung für zurückliegende, angeblich beleidigende Äußerungen verlangt. Nachdem der Geschädigte dies zurückgewiesen habe, hätten ihm zunächst das Kind und sodann der Beschuldigte abwechselnd Schläge und Tritte versetzt. Das Tatgeschehen sei von dem weiteren Beschuldigten teilweise als Video aufgenommen worden. Die Beschuldigten hätten sich entfernt, als ein Passant angekündigt habe, die Polizei zu verständigen. Der Geschädigte habe Hämatome an Kopf und Körper sowie Prellungen auf dem Rücken erlitten. Der Videomittschnitt sei auf der Online-Plattform „X“ eingestellt gewesen.
Die Leitende Oberstaatsanwältin hat ferner berichtet, dass die Ermittlungen andauerten.
- Wurde oder wird der Tatverdächtige als Intensivtäter geführt?
Die beiden Beschuldigten und das ebenfalls beteiligte schuldunfähige Kind wurden bzw. werden polizeilich nicht als Intensivtäter geführt.
- Wie viele Intensivtäter wurden und werden in Witten seit 2015 pro Jahr bis heute geführt?
Zur Beantwortung der Frage werden – wie im Rahmen der Beantwortung vergleichbarer Fragestellungen vorangegangener Kleiner Anfragen – die jährlich erhobenen Steuerungskennzahlen des landesweit einheitlichen Fachcontrollings der Kriminalpolizei des Landes Nordrhein-Westfalen herangezogen (Führungs- und Informationssystem der Polizei NRW – FISPol NRW).
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der jeweils zum 31. Dezember von der Kreispolizeibehörde (KPB) Bochum, zu deren Zuständigkeitsbereich auch die Stadt Witten gehört, als Intensivtäterin bzw. Intensivtäter geführten Personen zu entnehmen. Personen, die über einen mehrjährigen Zeitraum als Intensivtäterin oder Intensivtäter geführt wurden, werden dabei mehrfach gezählt.
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
54 | 54 | 41 | 49 | 50 | 51 | 43 | 39 | 44 |
Mit Stand vom 15. April 2024 werden 42 Personen als Intensivtäterinnen oder Intensivtäter in der KPB Bochum geführt, von denen fünf Personen einen Wohnsitz in der Stadt Witten haben.
- Über welche Nationalität verfügen die unter 3 genannten Personen?
Eine valide Aufschlüsselung der jährlich erhobenen Steuerungskennzahlen nach Staatsangehörigkeit ist retrograd nicht möglich.
Die Staatsangehörigkeiten der mit Stand vom 15. April 2024 in der KPB Bochum geführten Intensivtäterinnen und Intensivtäter sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Staatsangehörigkeit | Anzahl |
deutsch | 28 |
syrisch | 3 |
kosovarisch | 2 |
albanisch | 1 |
bosnisch-herzegowinisch | 1 |
irakisch | 1 |
kamerunisch | 1 |
libanesisch | 1 |
marokkanisch | 1 |
rumänisch | 1 |
serbisch | 1 |
türkisch | 1 |
Gesamtergebnis | 42 |
Bei den in der KPB Bochum geführten Intensivtäterinnen und Intensivtätern mit Wohnsitz in der Stadt Witten handelt es sich um zwei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie eine Person mit kosovarischer, eine Person mit irakischer und eine Person mit albanischer Staatsangehörigkeit.
- Wie viele der unter 3 genannten Personen verfügen über mehrfache Staatsangehörigkeiten?
Von den mit Stand vom 15. April 2024 in der KPB Bochum geführten Intensivtäterinnen und Intensivtätern verfügen sechs Personen über mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit. Keine der in der KPB Bochum als Intensivtäterinnen und Intensivtäter geführten Personen mit Wohnsitz in der Stadt Witten verfügt über eine weitere Staatsangehörigkeit.