Angeklagter zeigt Mittelfinger – Wie weit ist der Respekt vor unserer Justiz bereits gesunken? – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 23.07.2024

Kleine Anfrage 4207

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Angeklagter zeigt Mittelfinger Wie weit ist der Respekt vor unserer Justiz bereits gesunken? zweite Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 24. Mai 2024, Drucksache 18/9337, auf unsere Kleine Anfrage vom 19. April 2024, Drucksache 18/8998, wurden unsere Fragen 1 und 2

„Wann wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den 31 Jahre alten Marokkaner eingeleitet? (Bitte einzeln auflisten.)

Weswegen wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den 31 Jahre alten Marokkaner eingeleitet? (Bitte einzeln auflisten.)“1

aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

„Im Jahr 2015 wurden eine Ausweisung, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung erlassen. Im Jahr 2019 erfolgte die Einleitung einer Rückführungsmaßnahme.“2

Außerdem wurden auch die Fragen 3 und 4

„Wurde der 31 Jahre alte Marokkaner mittlerweile aus Deutschland abgeschoben?

Wenn nein, warum ist dies immer noch nicht geschehen?“3

aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

„Nein. Die Voraussetzungen für eine Rückführung liegen derzeit nicht vor.“

Wir fragen daher erneut die Landesregierung:

  1. Aus welchen Gründen wurden die im Jahre 2015 erlassene Ausweisung, Ausreiseaufforderung und Abschiebeandrohung nicht umgesetzt?
  2. War die Einleitung einer Rückführungsmaßnahme im Jahre 2019 erfolgreich?
  3. Falls nein, warum nicht?
  4. Warum liegen derzeit keine Voraussetzungen für eine Rückführung vor?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-10089

 

1 Antwort der Landesregierung vom 24. Mai 2024, Drs. 18/9337.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4207 mit Schreiben vom 14. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Aus welchen Gründen wurden die im Jahre 2015 erlassene Ausweisung, Ausrei­seaufforderung und Abschiebeandrohung nicht umgesetzt?

Die rechtlichen Voraussetzungen lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Gegen die Verfügung wurden Rechtsmittel eingelegt. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gab der Be­troffene an, freiwillig ausreisen zu wollen.

  1. War die Einleitung einer Rückführungsmaßnahme im Jahre 2019 erfolgreich?
  2. Falls nein, warum nicht?

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen vorlagen, war der Aufenthaltsort des Betroffenen der zuständigen Ausländerbehörde unbekannt.

  1. Warum liegen derzeit keine Voraussetzungen für eine Rückführung vor?

Der Betroffene befindet sich aktuell in Haft. Es besteht ein hohes Strafverfolgungsinteresse.

 

MMD18-10298

Beteiligte:
Markus Wagner