EM-Fußballbetreuer aus Albanien soll Frau vergewaltigt haben – Wie weit sind die Ermittlungen?

Kleine Anfrage
vom 23.07.2024

Kleine Anfrage 4208

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

EM-Fußballbetreuer aus Albanien soll Frau vergewaltigt haben Wie weit sind die Ermittlungen?

Während der noch stattfindenden Fußballeuropameisterschaft soll ein 26 Jahre alter Betreuer des albanischen EM-Teams eine 18 Jahre junge Frau in der Spülküche des Sporthotels, in dem die albanische Nationalmannschaft untergebracht war, verletzt und vergewaltigt haben. Das Opfer ist Angestellte des Hotels „SportCentrum Kaiserau“ in Kamen und soll am 23. Juni 2024 um 19:30 Uhr die Polizei über die Tat informiert haben. Die Staatsanwaltschaft Dortmund bestätigte ein entsprechendes Ermittlungsverfahren.1

Wie die Bild-Zeitung berichtete, gab die junge Frau bei den Ermittlern an, dass der Albaner sie in die Küche gedrängt, geküsst und sexuell missbraucht habe. Zudem habe das Opfer typische Verletzungen aufgewiesen, die bei einem Sexualdelikt auftreten. Obwohl die Staatsanwaltschaft unmittelbar über das angezeigte Delikt informiert wurde, konnte der Tatverdächtige am nächsten Tag unbehelligt nach Hause reisen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Dortmund führte dazu aus:

„Da ein dringender Tatverdacht bisher nicht vorliegt, ist ein Haftbefehls-Antrag nicht gestellt worden.“2

Dieser Umstand führt dazu, dass derzeit unklar ist, wie die Ermittlungen weitergeführt werden. Es gehe nun darum zu klären, inwieweit der Mann die Ablehnung der jungen Frau habe erkennen können. Bei dem mutmaßlichen Täter soll es sich weder um einen Fußballspieler noch um einen höherrangigen Funktionär, sondern um einen Stabsmitarbeiter handeln. Nach Bekanntwerden des Vorfalls sei der Mann umgehend vom albanischen Fußballverband suspendiert worden.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Warum bestand trotz Aussage des Opfers und dessen festgestellten Verletzungen kein dringender Tatverdacht, sodass der mutmaßliche Täter sich ins Ausland absetzen konnte?
  3. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  4. In welchem Umfang unterstützt die UEFA die laufenden Ermittlungen?
  5. In welchem Umfang unterstützt die Landesregierung die laufenden Ermittlungen?

Markus Wagner

 

MMD18-10090

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/em-2024-bleibt-der-mutmassliche-vergewaltiger-aus-albanien-ungeschoren-668fa539028bf47c5210c1d7.

2 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/fussball-em-albanischer-betreuer-soll-frau-vergewaltigt-haben-668cfc208aa46e18b7deff67?wtmc=whtspp-shr&t_ref=https.

3 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4208 mit Schreiben vom 19. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir unter dem 26.07.2024 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand eines Er­mittlungsverfahrens gegen einen Angehörigen der Delegation der albanischen Nationalmann­schaft wegen des Tatvorwurfs der Vergewaltigung.

Dem Beschuldigten werde vorgeworfen, die 18-jährige Geschädigte gewaltsam in die Spülkü­che eines Hotels gezogen und dort gegen deren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenom­men zu haben. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Warum bestand trotz Aussage des Opfers und dessen festgestellten Verletzungen kein dringender Tatverdacht, sodass der mutmaßliche Täter sich ins Ausland ab­setzen konnte?

Hierzu hat mir der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund berichtet, die Erstvernehmung und die ärztliche Untersuchung der Geschädigten hätten nicht mit der für die Begründung eines dringenden Tatverdachts erforderlichen Wahrscheinlichkeit ergeben, dass die Geschädigte ih­ren entgegenstehenden Willen während des Tatgeschehens objektiv erkennbar zum Ausdruck gebracht und der Beschuldigte diesen auch subjektiv erkannt habe.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt? Der Tatverdächtige ist bislang in Nordrhein-Westfalen polizeilich nicht in Erscheinung getreten.
  2. In welchem Umfang unterstützt die UEFA die laufenden Ermittlungen?

Die UEFA bzw. die EURO 24 GmbH haben auf Anfrage die dort vorliegenden Personaldaten des Tatverdächtigen aus dem Akkreditierungsverfahren an die zuständige Kreispolizeibehörde übermittelt.

  1. In welchem Umfang unterstützt die Landesregierung die laufenden Ermittlungen?

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat zu ihrer Entschließung, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen, wobei sie durch polizeiliche Ermittlungspersonen unterstützt wird. Der Staatsanwaltschaft obliegt die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen. Die Landesregierung enthält sich daher grundsätzlich jeglicher Einflussnahme auf laufende Verfahren.

 

MMD18-10358

Beteiligte:
Markus Wagner