Solingen: Verdächtiger soll nach Festnahme wegen Macheten-Angriffs auch für Brandanschlag verantwortlich sein – Was sind die Fakten?

Kleine Anfrage
vom 23.07.2024

Kleine Anfrage 4212

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Solingen: Verdächtiger soll nach Festnahme wegen Macheten-Angriffs auch für Brandanschlag verantwortlich sein Was sind die Fakten?

Am Montag, den 8. April 2024, kam es gegen 15:20 Uhr in einem Haus in Solingen zu einem brutalen Angriff mit einer Stichwaffe. Ein 39-jähriger Tatverdächtiger habe sich mit dem späteren Opfer zur Abwicklung eine Betäubungsmittelgeschäftes getroffen, über das die Beteiligten in Streit geraten seien. Der Beschuldigte habe daraufhin Reizgas in Richtung des Geschädigten gesprüht und anschließend mit einer 35 – 45 cm langen Machete auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen. Das 44-jährige Opfer sei daraufhin in das Treppenhaus geflüchtet. Der Tatverdächtige ergriff ebenfalls über das Treppenhaus die Flucht, wobei er erneut einmal mit der Machete auf den Kopf des Geschädigten einschlug. Das Opfer, bei dem Lebensgefahr bestand, erlitt insgesamt vier Skalpierungsverletzungen. Der Tatverdächtige konnte am Nachmittag desselben Tages in seiner Wohnung in Solingen festgenommen werden.1

Der 39-jährige festgenommene Tatverdächtige soll außerdem auch für den Brandanschlag auf ein Mehrfamilienhaus in Höhscheid in Solingen auf der Grünewalder Straße verantwortlich sein. Bei diesem Anschlag kam eine vierköpfige Familie in ihrer Dachgeschosswohnung ums Leben und mehrere weitere Personen wurden verletzt. Zum aktuellen Zeitpunkt sollen sich noch zwei der verletzten Personen zur Behandlung im Krankenhaus befinden. Außerdem seien 13 der Anwohner des Mehrfamilienhauses in städtischen Ersatzunterkünften untergebracht worden. Die Familie, die durch das Feuer ihr Leben verlor, war Teil einer türkischen Minderheit und besaß bulgarische Pässe. Aus diesem Grund wurden ein türkischer Botschafter und der türkische Konsul Ali Ihsan Izbul nach Solingen gebeten, wo sie das Gespräch mit dem Oberbürgermeister suchten. Auch der Bundesverband der Ditib meldete sich aufgrund des Vorfalls und unterstellte direkt eine potentielle ausländerfeindliche Gesinnung des Verdächtigen, da alle Einwohner des Hauses Migrationshintergrund haben sollen. Um diesen Vorwürfen nachzukommen, wurde die Wohnung des Verdächtigen durchsucht und massenhaft Beweismittel beschlagnahmt. Der Verdacht auf ein ausländerfeindliches Tatmotiv soll sich jedoch nicht bestätigt haben. Aufgrund des Haftbefehls wegen eines Kapitaldelikts werde außerdem standardmäßig eine mögliche psychische Erkrankung untersucht.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse des Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Seit wann befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland?
  4. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?
  5. Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Markus Wagner

 

MMD18-10094

 

1 Vgl. Drucksache 18/2498 vom 29.04.2024.

2 https://rp-online.de/nrw/staedte/solingen/nach-festnahme-in-solingen-opfer-hoffen-auf-weitere-antworten_aid-110491367.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4212 mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Ich nehme zunächst Bezug auf die Landtagsvorlage18/2498 vom 29.04.2024 und die Land­tagsdrucksache 18/9256 vom 15.05.2024.

Ergänzend hierzu hat mir der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal unter dem 02.10.2024 im Wesentlichen berichtet, die Ermittlungen seien abgeschlossen und eine zeitnahe Abschlussentscheidung beabsichtigt.

Der Beschuldigte habe sich zu seinen Motiven weiterhin nicht geäußert. Das Ergebnis der in Auftrag gegebenen forensisch-psychiatrischen Begutachtung liege bisher nicht vor.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse des Tatverdächtigen sind bekannt?

Betreffend den Beschuldigten sind bei den Polizeibehörden Vorgänge wegen verschiedener Vermögens- und Eigentumsdelikte, Sachbeschädigung, Beleidigung, gefährlicher Körperver­letzung, Brandstiftung sowie unerlaubten Eigenanbaus von Cannabis verzeichnet.

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die im Rah­men eines Ermittlungsverfahrens gewonnen werden. Solche Erkenntnisse geben regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der anschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

  1. Seit wann befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland?
  2. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?
  3. Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Die Frage 3 bis 5 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Tatverdächtige wurde in Deutschland geboren und besitzt die deutsche Staatsangehörig­keit.

Von Angaben zu den Vornamen des Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentari­schen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung vorliegend abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre der Beschuldigte bei Nennung seines Vornamens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

 

MMD18-10949

Beteiligte:
Markus Wagner