In der Wäscherei, der Kleiderkammer, der Kantine: Arbeitsmöglichkeiten in Migrantenheimen gibt es genug. Wenige wissen:
Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht Arbeit für die Bewohner bei einem Stundenlohn von 80 Cent sogar eindeutig vor. Wer ablehnt, obwohl er arbeitsfähig und nicht erwerbstätig oder schulpflichtig ist, verliert Anspruch auf volle Leistungen. Doch wie sieht die Praxis aus?
Wie uns Schwarz-Grün auf die Landeseinrichtungen bezogen mitteilt, „erfolgt die Ausübung der angebotenen Tätigkeiten ausschließlich auf freiwilliger Basis, eine Sanktionierung erfolgt insofern nicht“. Wie bitte? Gilt das Asylbewerberleistungsgesetz etwa nicht in NRW?
Doch und zwar „selbstverständlich“, so Ministerin Josefine Paul (Grüne). Einen „Widerspruch zur freiwilligen Ausübung der angebotenen Tätigkeiten“ erkenne sie aber nicht. „Vielleicht braucht Frau Ministerin eine neue Lesehilfe“, kommentiert Enxhi Seli-Zacharias, integrationspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion NRW.
„Das Gesetz verpflichtet die infrage kommenden Bewohner zur Aufnahme der angebotenen Arbeit ausdrücklich. Grüne wie Frau Paul möchten sie ihnen schlichtweg nicht zumuten. Für die horrenden Betriebskosten der Migrantenheime kommen ja die Steuerzahler auf.
Wie so oft, muss man auch hier ein bestehendes Gesetz nur anwenden, um die Lage zu verbessern. Ich vermute nämlich, dass viele Illegale sich den Grenzübertritt nochmal überlegen, wenn sie hier Fenster putzen, Kartoffeln schälen und ihre Toiletten selbst reinigen müssen.
Mit einer AfD-Regierung könnte NRW diese Mutmaßung überprüfen. Wir würden die Arbeitspflicht nämlich auch konsequent umsetzen.“