Fördermaßnahmen des Innenministeriums – Was wird mit wie viel Geld unterstützt?

Kleine Anfrage
vom 28.08.2024

Kleine Anfrage 4337

der Abgeordneten Markus Wagner AfD

Fördermaßnahmen des Innenministeriums Was wird mit wie viel Geld unterstützt?

Die Fördermaßnahmen des Landes sind größtenteils intransparent. Es muss bemängelt werden, dass das Land weder eine vollständige Übersicht der Finanzhilfen zur Verfügung stellt noch die Fördersummen nach Politikfeldern veröffentlicht. Das Wissen über den aktuellen Stand der Förderungen sowie deren konkrete Ausgestaltung und Zielsetzungen bleibt der Landesregierung vorbehalten.

Seit 2007 wurde kein Förderbericht mehr veröffentlicht, wodurch Parlament und Öffentlichkeit unzureichend über die Förderlandschaft informiert sind. Im Gegensatz dazu ist es in anderen Bundesländern und auf Bundesebene üblich, regelmäßig Übersichten der Förderprogramme und Subventionen zu veröffentlichen.

Diese Kleine Anfrage bezieht sich auf Förderprogramme analog zum Dritten Förderbericht des Landes Nordrhein-Westfalen, basierend auf dem Transferausgabenbegriff des Landesrechnungshofes aus einem Sondergutachten von 1998. Dieser Begriff umfasst staatliche Leistungen an Dritte ohne unmittelbar zurechenbare Gegenleistung, wobei die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder die Erfüllung von Auflagen im Rahmen eines Zuwendungsbescheides als Gegenleistung zählen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Fördermaßnahmen/-programme wurden in der 18. Legislaturperiode bisher eingestellt? (Bitte einzeln auflisten.)
  2. Wie hoch waren die bereitgestellten finanziellen Mittel für die in Frage 1 abgefragten Fördermaßnahmen/-programme jeweils?
  3. Welche Fördermaßnahmen/-programme wurden in der 18. Legislaturperiode bisher neu geplant? (Bitte einzeln auflisten.)
  4. Wie hoch sind die bereitgestellten finanziellen Mittel für die in Frage 3 abgefragten Fördermaßnahmen/-programme jeweils?
  5. Wann wird die Landesregierung Evaluierungen zu den jeweiligen Fördermaßnahmen/-programmen, die in den Fragen 1 und 3 abgefragt werden, veröffentlichen? (Bitte Veröffentlichungsdatum pro Fördermaßnahme auflisten.)

Markus Wagner

 

MMD18-10425


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4337 mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit der Antwort auf die Große Anfrage 22 „Bürokratische Mittelverschwendung im immer in-transparenteren Förderdschungel – Bestandsaufnahme der Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen“ der FDP-Landtagsfraktion hat die Landesregierung bereits umfassend über die Förderprogramme des Landes informiert (LT-Drs. 18/10430) und den Begriff „Förder­programme“ wie folgt definiert:

„Förderprogramme charakterisiert, dass die Vergabe der Mittel auf Initiative von EU, Bund oder Land nach abstrakt generellen Regeln und an mehrere, vorher nicht individuell definierte Emp­fängerinnen und Empfänger erfolgt. Es ist dabei irrelevant ob das Land (teilweise) Mittelgeber eines Förderprogramms oder lediglich administrativ beteiligt ist. In beiden Fällen sind die von der Definition gedeckte Zuwendungen von der Beantwortung umfasst. Einen Sonderfall stellen landesgesetzliche/vertragliche bzw. bundesgesetzliche/vertragliche Leistungen dar, die dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach verpflichtend sind. Mittelausgaben dieser Natur sind von der Beantwortung der Anfrage nicht umfasst.“

Inhaltlich ergibt sich bei der Kleinen Anfrage 4337 somit eine große inhaltliche Nähe zur Gro­ßen Anfrage 22, weshalb die Beantwortung unter Verweis auf die Große Anfrage 22 erfolgt und deshalb auch die entsprechende Definition zugrundgelegt wird.

  1. Welche Fördermaßnahmen/-programme wurden in der 18. Legislaturperiode bis­her eingestellt? (Bitte einzeln auflisten.)

In der 18. Legislaturperiode wurden bislang keine Förderprogramme eingestellt.

  1. Wie hoch waren die bereitgestellten finanziellen Mittel für die in Frage 1 abgefrag­ten Fördermaßnahmen/-programme jeweils?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Entsprechend der Antwort auf die Große An­frage 22 hatte das Ministerium des Innern zum Stichtag 01.05.2024 keine laufenden Förder­programme.

  1. Welche Fördermaßnahmen/-programme wurden in der 18. Legislaturperiode bis­her neu geplant? (Bitte einzeln auflisten.)

Entsprechend der Antwort auf die Große Anfrage 22 hatte das Ministerium des Innern zum Stichtag 01.05.2024 keine laufenden Förderprogramme. Seit dem 01.05.2024 wurden keine Förderprogramme neu geplant.

  1. Wie hoch sind die bereitgestellten finanziellen Mittel für die in Frage 3 abgefragten Fördermaßnahmen/-programme jeweils?

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

  1. Wann wird die Landesregierung Evaluierungen zu den jeweiligen Fördermaßnah-men/-programmen, die in den Fragen 1 und 3 abgefragt werden, veröffentlichen? (Bitte Veröffentlichungsdatum pro Fördermaßnahme auflisten.)

Es wird auf die Antworten zu Frage 1 und 3 verwiesen.

 

MMD18-10958

Beteiligte:
Markus Wagner