Sie gönnen sich – Bundesregierung genehmigt sich 100 Millionen Euro Zulage

Kleine Anfrage
vom 29.08.2024

Kleine Anfrage 4345

der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker AfD

Sie gönnen sich Bundesregierung genehmigt sich 100 Millionen Euro Zulage

Unternehmen und Selbstständige ächzen unter den steigenden Mehrbelastungen, denen sie vorrangig in den letzten Jahren ausgesetzt sind. Unternehmen melden Insolvenz an, andere verlagern ihren Betrieb ins Ausland, weil sich dort einiges an finanziellen Kosten einsparen lässt. Von derartigen Problemen scheint die aktuelle Bundesregierung weit entfernt. Anstatt zu sparen und mit bestem Beispiel voranzugehen, wird protzig ausgegeben. Die Ausgaben haben sich in den vergangenen vier Jahren um 80 Prozent erhöht: Immer mehr Beamte, Angestellte und Arbeiter des Bundes bekommen die sogenannte Ministerzulage.1

Die erwähnte Zulage wird allen Beschäftigten gezahlt, die bei den obersten Bundesbehörden oder Bundesgerichten beschäftigt sind, und liegt im Monat für einen einfachen Beamten bei 165 Euro, für einen Staatssekretär bei 610 Euro. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums erhalten derzeit 30.044 Beschäftigte diese Zulage. Seit 2018 ist die Anzahl dieser Personen um 4.090 gestiegen – ein Plus von 15,8 Prozent. Die Ausgaben stiegen im gleichen Atemzug von 52,4 Millionen Euro im Jahre 2018 auf 94,4 Millionen Euro im Jahre 2022.2

Darüber hinaus gibt es insgesamt noch 24 Stellenzulagen für Beamte, die besondere Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehört unter anderem eine Prämie für „besondere Einsatzbereitschaft“, die bis zu 3.000 Euro betragen kann.3

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten, die in Nordrhein-Westfalen in einer Landesbehörde oder einem Landesgericht beschäftigt sind und eine Ministerzulage erhalten, seit 2010 bis heute pro Jahr entwickelt?
  2. Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter des Landes NRW erhalten eine Ministerzulage?
  3. Wie hat sich die Anzahl der Personen mit Ministerzulage seit 2017 bis heute jährlich in NRW entwickelt?
  4. Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter erhalten Zulagen? (Bitte absolut und in Prozentanteil der Gesamteinheit angeben.)
  5. Wie hat sich die Anzahl der Personen mit Zulage seit 2017 bis heute jährlich in NRW entwickelt?

Markus Wagner

Dr. Hartmut Beucker

 

MMD18-10437

 

1 Vgl. https://www.bild.de/politik/inland/fast-100-millionen-euro-zulagen-wahnsinn-bei-der-bundesregierung-666edaf99b20f8498330fde5?t_ref=https.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 4345 mit Schreiben vom 13. September 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten, die in Nordrhein-Westfalen in einer Lan­desbehörde oder einem Landesgericht beschäftigt sind und eine Ministerzulage erhalten, seit 2010 bis heute pro Jahr entwickelt?
  2. Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter des Landes NRW erhalten eine Mi­nisterzulage?
  3. Wie hat sich die Anzahl der Personen mit Ministerzulage seit 2017 bis heute jähr­lich in NRW entwickelt?

Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die den nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern ursprünglich für die Dauer einer Verwendung an einer obersten Landesbehörde gewährte Stel­lenzulage (sogenannte Ministerialzulage) wurde ab dem Jahr 1999 stufenweise abgebaut und ist bereits seit mehreren Jahren vollständig abgeschafft.

Besoldungsempfängerinnen und -empfänger, die ab dem Jahr 1999 erstmalig zulagenberech-tigt waren, erhielten die Zulage bereits nicht mehr in ihrer ursprünglichen Höhe, sondern um ein Fünftel gekürzt. Zudem wurde die Zulage jährlich um ein weiteres Fünftel des Ausgangs­betrages abgebaut, bevor sie ab dem Jahr 2003 für diesen Personenkreis ersatzlos entfiel.

Besoldungsempfängerinnen und -empfänger, die bereits am 31. Dezember 1998 zulagenbe-rechtigt waren, wurde die Stellenzulage ab dem 1. Januar 1999 bei Fortsetzung der Verwen­dung zunächst in ungekürzter Höhe weitergezahlt, dies allerdings nur mit der Maßgabe, dass sie sich nach diesem Zeitpunkt bei jeder linearen Besoldungsanpassung um jeweils 20 vom Hundert des im Einzelfall zustehenden Erhöhungsbetrages verringert. Mit Wirkung vom 1. Au­gust 2016 wurde die Stellenzulage in den bis dahin noch verbliebenen Bestandsfällen voll­ständig abgebaut.

Auch die Tarifbeschäftigten des Landes erhalten keine Ministerialzulage. Die Tarifverträge „über Zulagen an Angestellte bzw. Arbeiter bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Landesbehörden“ sehen vor, dass Tarifbeschäftigte eine solche Zulage „unter den gleichen Voraussetzungen, in der gleichen Höhe und dem gleichen Umfang, wie die (…) vergleichbaren Beamten des Arbeitgebers“ erhalten.

  1. Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter erhalten Zulagen? (Bitte absolut und in Prozentanteil der Gesamteinheit angeben.)
  2. Wie hat sich die Anzahl der Personen mit Zulage seit 2017 bis heute jährlich in NRW entwickelt?

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Anzahl der Fälle, in denen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen eine Zulage vom Landesamt für Besoldung und Versorgung erhalten ha­ben, hat sich in den Kalenderjahren 2018 bis 2024 wie folgt entwickelt:

 

Jahr Gesamtzahl der in einem Kalen- derjahr ausgezahlten besol- dungsrechtlichen Zulagen (im Jahre 2024 nur bis einschließlich 30. Juni 2024) Gesamtzahl der Personen (Zahl-fälle), für die das Landesamt für Be-soldung und Versorgung zum Stich-tag 31. Dezember des Jahres bzw. zum Stichtag 30. Juni 2024 Besol­dung zahlte.
2018 364.621 280.120
2019 377.824 281.332
2020 378.449 286.159
2021 347.373 289.448
2022 405.211 292.790
2023 400.088 298.683
2024 393.703 296.893

 

Da in bestimmten Bereichen Anspruch auf die Gewährung unterschiedlicher Zulagen besteht (zum Beispiel auf eine Stellenzulage und zugleich auf eine Erschwerniszulage), lassen sich aus der Anzahl der jährlich ausgezahlten Zulagen keine Rückschlüsse auf die Gesamtzahl der jährlichen Zulagenempfängerinnen und -empfänger ziehen.

Aus sicherheitspolitischen Gründen sind die aufgrund der Verwendung im Verfassungsschutz ausgezahlten Stellenzulagen nach § 56 Nummer 1 des Landesbesoldungsgesetzes zudem nicht in der Darstellung enthalten.

Für das Jahr 2017 konnte in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit kein Zahlenmaterial ermittelt werden.

Die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes sind weitest­gehend tarifvertraglich geregelt. Das Land erfüllt als tarifgebundener Arbeitgeber die tarifver­traglichen Ansprüche. In den Tarifverträgen des öffentlichen Diensts der Länder sind zahlrei­che Zulagen vereinbart, die die Tarifbeschäftigten des Landes erhalten, wenn und soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine konkrete Auswertung des differenzierten Zulagen-und Zuschlagswesen der Tarifverträge (u. a. Erschwerniszulagen, Tätigkeitszulagen (z. B. Vollzugszulage), Wechselschicht-/Schichtzulage, Zeitzuschläge für Wochenendarbeit, etc.) über mehrere Jahre war in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

MMD18-10773