Moers: Mann läuft mit zwei Messern auf Polizisten zu und wird erschossen – War eine psychische Erkrankung der Auslöser?

Kleine Anfrage
vom 10.09.2024

Kleine Anfrage 4405

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Moers: Mann läuft mit zwei Messern auf Polizisten zu und wird erschossen War eine psychische Erkrankung der Auslöser?

Am Dienstagnachmittag, den 27. August 2024, ereignete sich ein tödlicher Vorfall in einem Wohngebiet in Moers, nachdem die Polizei gegen 14:45 Uhr alarmiert worden war. Ein Mann hatte zuvor Passanten auf der Straße „Im Schommer“ angegriffen und bedroht. Nachdem der Täter in den Grillparzerweg geflüchtet war, entdeckten ihn dort die herbeigerufenen Beamten. Die Polizeibeamten hörten Schreie, als der Mann plötzlich mit zwei Messern, eines in jeder Hand, aus einem Haus kam und auf sie zueilte. Trotz wiederholter Aufforderungen der Polizisten, die Messer niederzulegen, reagierte der Angreifer nicht und rannte weiter auf sie zu. Daraufhin feuerten zwei Polizisten Schüsse ab und trafen den Angreifer. Trotz sofortiger Erste-Hilfe-Maßnahmen erlag der Messerangreifer noch vor Ort seinen Verletzungen.

Nach Angaben der Polizei gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass der Mann tatsächlich jemand verletzt hatte. Der Auslöser der Situation soll laut Informationen ein Vorfall mit einem Radfahrer gewesen sein. Mehrere Nachbarn berichteten, dass der 26-Jährige den Radfahrer attackiert habe, der dann die Polizei verständigte. Ein Zeuge und Nachbar des Mannes schilderte, dass der Täter wie „von Sinnen“ mit den Messern durch die Straße rannte und dabei laut „Auf die Bullen! Auf die Bullen!“ rief. Die Polizei bestätigte, dass der Mann gefährliche Messer bei sich trug, jedoch konnte laut Medienbericht noch nicht exakt festgestellt werden, welche Art von Messern es genau war. Der Nachbar berichtete zudem, dass der Täter seit zwei Jahren in der Gegend lebte und in der Vergangenheit bereits psychische Probleme hatte. Er sei mehrfach in der Psychiatrie gewesen, und seine Ausraster hätten in den letzten zwei Wochen zugenommen, vermutlich weil seine Betreuerin verreist war. Zwei Monate zuvor hatte es bereits einen Polizeieinsatz gegeben, nachdem der Mann die Autotür eines vorbeifahrenden Fahrzeugs aufgerissen hatte, hinter der sich ein neun Jahre altes Mädchen befand. Dieser Vorfall führte ebenfalls zu einem größeren Polizeieinsatz mit mehreren Streifenwagen. Trotz seines auffälligen Verhaltens hatte der Mann bis zu diesem Zeitpunkt jedoch niemand körperlich angegriffen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang beschreiben und Straftatbestände nennen.)
  2. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
  3. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  4. Welche Erkenntnisse konnten die Ermittler nach Auswertung der Bodycams, die die Polizeibeamten trugen, gewinnen?

Markus Wagner

 

MMD18-10607

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/er-attackierte-passanten-polizei-erschiesst-messer-angreifer-26-66cdffdd4b917f76dfb0ae0b?wtmc=whtspp-shr&t_ref=http.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4405 mit Schreiben vom 12. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang beschreiben und Straftatbestände nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve und der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf haben mir unter dem 13. und 17.09.2024 im Wesentlichen berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Kleve aufgrund des Vorfalls gegen einen Polizeikommissar und einen Polizeihauptkommissar wegen des Anfangsverdachts des Totschlags ermittele. Bei den Ermittlungen sei eine Rechtfertigung des Schusswaffeneinsatzes nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. wegen Notwehr und -hilfe in den Blick zu nehmen.

Der Verstorbene, der unter einer psychischen Erkrankung gelitten habe, habe am 27.08.2024 in Moers zunächst Passanten körperlich angegriffen und sei sodann mit zwei in den Händen geführten Küchenmessern in offensichtlicher Angriffsabsicht auf Passanten und schließlich auf die anwesenden Polizeibeamten zugegangen. Nachdem er auf deren Aufforderungen, die Messer wegzulegen, nicht reagiert habe, hätten die Beschuldigten mehrere Schüsse aus ihren Dienstwaffen auf den Verstorbenen abgegeben. Zwei Kugeln hätten den Verstorbenen getrof­fen, eine davon tödlich. Er sei trotz eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen noch am Tatort verstorben.

Die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf hat mir ergänzend unter dem 30.10.2024 berichtet, dass bisher keine neuen Erkenntnisse vorliegen.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)

Dem vorbezeichneten Bericht des Leitenden Oberstaatsanwaltes in Kleve zufolge verfügte der Verstorbene über die deutsche Staatsangehörigkeit.

Von weiteren Angaben zur Person des Verstorbenen wird mit Blick auf seine postmortalen Persönlichkeitsrechte abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand der Ermittlungen entsprochen.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf

Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Erkenntnissen des Ministeriums des Innern ist der Verstorbene in der Vergangenheit polizeilich wegen nachfolgender Delikte in Erscheinung getreten (Stand 04.11.2024):

  • Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (ein Fall)
  • Tageswohnungseinbruch (ein Fall)
  • Körperverletzungsdelikte (zwölf Fälle)
  • Sachbeschädigung (zwei Fälle)
  • versuchter Totschlag (ein Fall)
  • Beleidigung (ein Fall)
  1. Welche Erkenntnisse konnten die Ermittler nach Auswertung der Bodycams, die die Polizeibeamten trugen, gewinnen?

Nach dem vorbezeichneten Bericht des Leitenden Oberstaatsanwaltes in Kleve beruhen die Erkenntnisse über den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Sachverhalt zuvorderst auf der Inaugenscheinnahme der Aufzeichnungen der von einem Polizeibeamten eingeschalteten Bodycam. Dem Ministerium des Innern liegen insofern keine über die bereits in das Ermittlungsverfahren eingeflossenen Erkenntnisse hinausgehenden Informationen vor.

 

MMD18-11428

Beteiligte:
Markus Wagner