Landesunterkünfte: Asylbewerber arbeiten im Schnitt 1 Stunde pro Woche!

Wer arbeiten kann, soll auch arbeiten: Man glaubt es kaum, doch dieser Grundsatz findet sich auch im Asylbewerberleistungsgesetz!

Das verpflichtet infrage kommende Bewohner von Migrantenunterkünften zur Aufnahme angebotener Arbeit sogar ausdrücklich. Soweit die Theorie. Wir haben Schwarz-Grün nach der Praxis befragt. Die Antwort:

In allen Landeseinrichtungen seien im Jahr 2023 exakt 1.277.342 Euro an Asylbewerber ausgezahlt worden. Bei einem Stundenlohn von 80 Cent ergeben sich summa summarum 1.596.677 Stunden.

Teilt man diese Arbeitszeit durch die durchschnittliche Anzahl der Bewohner (rund 30.000) ergibt sich eine Pro-Kopf-Arbeitszeit von nur einer Stunde die Woche! Enxhi Seli-Zacharias, integrationspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion NRW:

„Selbst, wenn nur jeder dritte Asylbewerber arbeitsfähig sein sollte, ist diese Bilanz erbärmlich. Überrascht bin ich aber nicht. Fluchtministerin Josefine Paul gibt schließlich zu, dass die Ausübung der angebotenen Tätigkeiten in ihrem Hoheitsbereich ausschließlich auf freiwilliger Basis, ohne jede Sanktion, erfolgt!

Wie es geht, zeigt z. B. ein Landkreis in Sachsen-Anhalt. Dort wurden Asylbewerber zu Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser beordert. Arbeitsunwillige bekamen die Sozialleistungen gekürzt. Mit eine AfD-Regierung wäre das in NRW der Normalfall.“

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