Kamp-Lintfort: Randalierer von Polizei niedergeschossen

Kleine Anfrage
vom 04.12.2024

Kleine Anfrage 4817

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Kamp-Lintfort: Randalierer von Polizei niedergeschossen

Am Samstagabend, den 23. November 2024, erhielt die Polizei in Wesel gegen 21:50 Uhr einen Hinweis auf eine Ruhestörung aus einer Wohnung im benachbarten Kamp-Lintfort. Die vor Ort eingesetzten Polizeikräfte sollen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen im Treppenhaus des betroffenen Mehrfamilienhauses unvermittelt von einem 34-Jährigen mit einem Gegenstand angegriffen worden sein. Polizei und Staatsanwaltschaft berichteten, dass es dabei zum Einsatz der Schusswaffe durch einen Polizeibeamten gekommen sei, durch den der Mann zunächst lebensgefährlich verletzt wurde. Ein 24 Jahre alter Polizeibeamter verletzte sich bei dem Einsatz derart, dass er zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Eine Kollegin und ein Kollege wurden ebenfalls leicht verletzt. Rettungskräfte brachten den durch die Kugel schwer verletzten Randalierer in ein Krankenhaus, wo er am frühen Sonntagmorgen verstarb.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
  4. Welche Verletzungen haben die eingesetzten Polizeikräfte während des Einsatzes erlitten?
  5. Inwieweit ist das Mehrfamilienhaus, in dem sich der Vorfall zugetragen hat, bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten?

Markus Wagner

 

MMD18-11838

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/beamte-angegriffen-polizei-erschiesst-mann-34-in-kamp-lintfort-nrw-67438aade1200d5df3ac8ac0.


Die Ministerin des Innern hat die Kleine Anfrage 4817 mit Schreiben vom 7. Februar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Einem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Kleve vom 09.12.2024 zufolge führt seine Behörde aufgrund des in der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts noch andauernde Ermittlungen gegen einen 24-jährigen Polizeikommissar wegen des Anfangsverdachts des Totschlags. Nach der Berichtslage begab sich am Abend des 23.11.2024 eine Einsatzstreife aufgrund mehrerer bei der Polizei eingegangener Notrufe zu dem Wohngebäude eines 34­jährigen polnischen Staatsangehörigen. Zwischen ihm und dem Beschuldigten sei es, so die Berichtslage weiter, zu einer Auseinandersetzung gekommen, in dessen Verlauf der beschul­digte Beamte mehrere Schüsse aus seiner Waffe abgegeben habe und beide sowie eine Polizeikommissarin eine Treppe heruntergestürzt seien. Trotz eingeleiteter Reanimationsmaß-nahmen sei der von mehreren Schüssen Getroffene in einem Krankenhaus seinen Verletzun­gen erlegen.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der von den Schüssen Getroffene ist in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Ermittlungs­verfahren der Polizei Nordrhein-Westfalen nicht als Beschuldigter polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatver­dächtigen nennen.)

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 1.

  1. Welche Verletzungen haben die eingesetzten Polizeikräfte während des Einsatzes erlitten?

Nach dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht ist der Beschuldigte stationär wegen einer Gehirnerschütterung behandelt und die Polizeikommissarin leicht am Arm verletzt worden.

  1. Inwieweit ist das Mehrfamilienhaus, in dem sich der Vorfall zugetragen hat, bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. In der Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2023 drei Fälle an der Adresse des Mehrfamilienhauses erfasst. Dabei handelte es sich um Straftaten wegen des Verdachts der Unterschlagung, des besonders schweren Falls des Diebstahls und des Besit­zes oder sich Verschaffens von Kinderpornographie.

Eine Auswertung zu polizeilichen Einsätzen in Nordrhein-Westfalen ist im Einsatzleitsystem der Polizei NRW (eCEBIUS) möglich. Hier wurden an der Adresse des Mehrfamilienhauses im Jahr 2023 zwei Einsätze im Zusammenhang mit einem Einbruch und einer Kurierfahrt re­gistriert.

 

MMD18-12747

Beteiligte:
Markus Wagner