Tatörtlichkeit „Spielplatz“ – Wie viele Straftaten wurden 2023 in Nordrhein-Westfalen erfasst?

Kleine Anfrage
vom 26.02.2025

Kleine Anfrage 5148

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Tatörtlichkeit „Spielplatz“ – Wie viele Straftaten wurden 2023 in Nordrhein-Westfalen erfasst?

Anfang Februar 2023 haben wir den Messerüberfall auf zwei Mädchen in Hagen zum Anlass genommen, um die Landesregierung nach Zahlen und Fakten hinsichtlich der Sicherheit auf Spielplätzen in Nordrhein-Westfalen zu fragen. Mit Antwort der Landesregierung vom 7. März 2023, Drucksache 18/3428, auf unsere Kleine Anfrage vom 7. Februar 2023, Drucksache 18/2872, erhielten wir erschreckende Zahlen, wonach im Jahr 2021 insgesamt 3.216 Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ registriert wurden.1 Für das Jahr 2022 ist sogar ein Anstieg auf 3.437 Straftaten verzeichnet worden.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 registriert?
  2. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen jeweils die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Straftaten?
  3. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen jeweils über Mehrfachstaatsangehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)
  4. Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?
  5. Wie setzen sich die Täter-Opfer-Relationen bei den unter Frage 1 abgefragten Straftaten zusammen? (Bitte nach Opfer-/Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

MMD18-12899

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 07.03.2023, Drs. 18/3428.

2 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 13.07.2023, Drs. 18/5015.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5148 mit Schreiben vom 4. April 2025 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Zur Beantwortung der Fragen wurde die Tatörtlichkeit „Spielplatz“ ausgewertet.

  1. Wie viele Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ wurden in Nordrhein-West­falen im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 registriert?

Im Jahr 2023 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW insgesamt 3.427 Fälle mit einer Tatörtlichkeit „Spielplatz“ erfasst. Dies sind zehn Fälle weniger als im Jahr 2022.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen jeweils die verantwortlichen Tatver­dächtigen der in 1 abgefragten Straftaten?

Zu den 3.427 Fällen wurden 2.500 Tatverdächtige erfasst. Die Staatsangehörigkeiten dieser ermittelten Tatverdächtigen bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen jeweils über Mehrfachstaatsan­gehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)

Ich verweise auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015).

  1. Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?

Die Vornamen der ermittelten Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.

  1. Wie setzen sich die Täter-Opfer-Relationen bei den unter Frage 1 abgefragten Straftaten zusammen? (Bitte nach Opfer-/Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächti­gen aufschlüsseln.)

Eine Erfassung von Daten zu Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt grundsätzlich nur bei den sogenannten Opferdelikten. Dies sind Straftaten gegen höchstpersönliche Rechts­güter (Leben, sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre). Diese sogenannten Opferdelikte sind durch die Erfassungsrichtlinien zur Polizeilichen Kriminalstatis­tik in einem abschließenden Straftatenkatalog definiert.

Die Anzahl der Opfer – differenziert nach der formalen sowie der räumlich-sozialen Opfer-Tat­verdächtigen-Beziehung – bitte ich der Anlage 3 zu entnehmen.

 

MMD18-13407

Beteiligte:
Markus Wagner