Essen: Minderjähriger rast mit Sportwagen durch die Stadt

Kleine Anfrage
vom 26.02.2025

Kleine Anfrage 5165

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Essen: Minderjähriger rast mit Sportwagen durch die Stadt

Am Freitag, den 24. Januar 2025, fuhr ein 17 Jahre alter Iraker gegen 11:00 Uhr in einem schwarzen Mercedes AMG auf der Engelbertusstraße in Richtung Aktienstraße, als einem Streifenwagen auffiel, der ihm entgegenkam. Die Polizeibeamten entschieden sich, das Fahrzeug zu kontrollieren, da sie bereits den Wagen von anderen Einsätzen kannten und der Fahrer auffallend jung wirkte. Nachdem sie wendeten, beschleunigte der Fahrer und versuchte zu fliehen. Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt stellte der Jugendliche den Wagen schließlich in einer Sackgasse ab und floh zu Fuß. Den Polizeibeamten gelang es jedoch, den 17-Jährigen hinter einem Altpapiercontainer zu stellen. Er wurde anschließend mit zur Wache genommen.1

In seinem Wagen fanden die Beamten eine Geldzählmaschine. Des Weiteren hatte er eine größere Menge Bargeld dabei, dessen Herkunft er nicht erklären konnte. Außerdem befand sich im Auto eine Geldzählmaschine. Der Wagen, dessen Eigentumsverhältnisse nicht zweifelsfrei geklärt werden konnten, das Bargeld und das Smartphone des Tatverdächtigen wurden sichergestellt. Nach Angaben der Polizei handelt es sich bei dem 17-Jährigen um einen Intensivstraftäter, der bereits wegen Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Erscheinung getreten ist.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Welche Vorstrafen sind über den Tatverdächtigen bekannt? (Bitte chronologisch auflisten.)
  4. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  5. Auf welchem Einreiseweg gelangte der Tatverdächtige wann nach Deutschland?

Markus Wagner

 

MMD18-12918

 

1 https://www.welt.de/vermischtes/article255258006/NRW-Minderjaehriger-Iraker-rast-in-Sportwagen-durch-Essen-mit-Geldzaehlmaschine-im-Auto.html

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5165 mit Schreiben vom 27. März 2025 na­mens der Landesregierung und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 12.03.2025 im Wesentlichen berichtet, dass aufgrund des in der Kleinen Anfrage geschilderten Sachverhalts hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis Anklage erhoben und daneben ein zwischenzeitlich an das Hauptzollamt in Krefeld weitergeleitetes Steuerstrafverfahren einge­leitet worden sei.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in zwei Fällen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis,
  • in drei Fällen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort,
  • in einem Fall wegen schweren Raubes,
  • in fünf Fällen wegen Diebstahls von Kraftwagen,
  • in drei Fällen wegen Diebstahls,
  • in einem Fall wegen des Erschleichens von Leistungen,
  • in einem Fall wegen Steuerhinterziehung,
  • in drei Fällen wegen Körperverletzung,
  • in fünf Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung,
  • in einem Fall wegen Bedrohung,
  • in einem Fall wegen Erpressung und
  • in einem Fall wegen Straftaten gegen das Waffengesetz.
  1. Welche Vorstrafen sind über den Tatverdächtigen bekannt? (Bitte chronologisch auflisten.)

Aus dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht ergeben sich keine Vorstrafen.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Tatverdächtige besitzt die irakische Staatsangehörigkeit.

  1. Auf welchem Einreiseweg gelangte der Tatverdächtige wann nach Deutschland?

Die Ersteinreise erfolgte im Jahr 2016 auf dem Luftweg.

 

MMD18-13304

Beteiligte:
Markus Wagner