Kleine Anfrage 5167
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bielefeld: Vermutlich südländische Jugendliche mit Sturmhauben überfallen und verletzen anderen Jugendlichen
Am Dienstagabend, den 28. Januar 2025, haben maskierte Täter im Bereich des Waldstücks An der Lutter in Bielefeld gegen 19:35 Uhr versucht, einem 16-Jährigen seinen Rucksack abzunehmen. Der Jugendliche war zu Fuß im Queller Wäldchen entlang der Marienfelder Straße in Richtung An der Lutter unterwegs, als er unvermittelt von hinten angegriffen wurde. Bei dem Überfall wurde er von mehreren Schlägen und Tritten getroffen, woraufhin er stürzte. Zudem wurde das Opfer von einem Täter mit einem Messer schwer verletzt.1
Die Angreifer waren dunkel gekleidet und trugen Sturmhauben. Die maskierten Angreifer rissen dem 16-Jährigen den Rucksack von der Schulter und flüchteten, nahmen jedoch den Rucksack nicht mit. Der schwerverletzte 16-Jährige begab sich nach der Tat Hause, wo seine Eltern daraufhin den Rettungsdienst verständigten. Eine eingeleitete Suche von mehreren Streifenbeamten im Bereich des Tatorts führte nicht auf die Spur der beiden Tatverdächtigen. Die beiden tatverdächtigen Personen werden wie folgt beschrieben: Sie sollen zwischen 16 und 17 Jahre alt und 170 cm bis 180 cm groß sein. Die Angreifer haben ein südländisches Aussehen, waren dunkel gekleidet und trugen Sturmhauben.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Wurden respektive werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
- Wie bewertet die Landesregierung ihre migrations- und innenpolitischen Erfolge?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.westfalen-blatt.de/owl/bielefeld/taeter-sturmhauben-messerattacke-3236548.
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5167 mit Schreiben vom 14. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bielefeld hat dem Ministerium der Justiz hierzu unter dem 10.03.2025 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand noch andauernder Ermittlungen wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung. Nach dem Vorbringen des Geschädigten sei er am 28.01.2025 gegen 19.30 Uhr in Bielefeld von zwei vermummten Personen überfallen und dabei von einem der Täter mehrfach mit den Fäusten gegen den Kopf geschlagen worden, während der zweite Täter ein Messer in der Hand gehalten und gedroht habe, ihn „abzustechen“. Anschließend hätten die Täter den Rucksack des Geschädigten an sich genommen und sich entfernt. Nachdem ihnen der Geschädigte gefolgt sei, sei es zu einem weiteren Aufeinandertreffen gekommen, bei dem der Geschädigte von einem der Täter gegen den Kopf geschlagen und von dem weiteren Täter, der bei diesem Angriff seine Maskierung hochgezogen habe, mit einem Messer drei Mal in den Arm gestochen worden sei. Danach seien beide Täter unter Zurücklassen des Rucksacks geflüchtet. Auf Anordnung des Amtsgerichts Bielefeld sei in der regionalen Presse ein Phantombild veröffentlicht worden. Nach dem genannten Bericht liegen über einen äußerst vagen Anfangsverdacht hinaus bislang keine Ermittlungsergebnisse zu den Tätern vor.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wird derzeit eine männliche Person als Beschuldigter geführt, die bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten ist:
- in einem Fall wegen Beleidigung
- in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung
- in einem Fall wegen Raub
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Der Beschuldigte besitzt die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit.
- Wurden respektive werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
Der Beschuldigte wird nicht als Mehrfach- und Intensivtäter geführt.
- Wie bewertet die Landesregierung ihre migrations- und innenpolitischen Erfolge?
Eine Bewertung der Regierungsarbeit obliegt dem Parlament und der Öffentlichkeit.