Kleine Anfrage 5250
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Sankt Augustin: Syrer stürmt in Wohnung und verprügelt Frau mit einem Knüppel
„Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt [aktuell] gegen einen 42-jährigen Syrer, der in Deutschland Asyl beantragt hat, wegen des Verdachts des versuchten Totschlags.“ Ihm wird vorgeworfen, Ende November 2024 eine Frau in Sankt Augustin schwer verletzt zu haben. Das Opfer befand sich am frühen Morgen in ihrem eigenen Haus, „als [es] die Türklingel vernahm. Im Glauben, ihr Mann habe seinen Schlüssel vergessen, öffnete sie arglos die Türe. Doch nicht ihr Mann stand vor ihr – sondern ein schwarz gekleideter Fremder, der ins Haus stürmte, sie zu Boden warf und mit einem Knüppel auf sie einschlug“.1
Das Opfer berichtet, dass der Tatverdächtige anfing zu erzählen, dass er sie töten müsse und dass er ihr das Herz rausschneiden müsse, weil sie ihm Krebs gegeben habe. „Dann habe ihr Hund den Mann kurz abgelenkt, woraufhin sie zu Nachbarn flüchten konnte, die den Angreifer festhielten und die Polizei alarmierten.“ Die Polizei nahm den Mann am Tatort „fest und brachte ihn in die Bonner LVR-Klinik, da man vermutete, er leide an einer psychischen Erkrankung. Drei Wochen später entließ man den Mann wieder.“ Das Opfer „habe nur durch Zufall erfahren, dass der Angreifer sich wieder auf freiem Fuß befinde. Nach zwei Wochen sei er allerdings wieder „auffällig“ geworden“, weswegen man ihn erneut in die Klinik einwies.“ Die Polizei wollte sich allerdings nicht dazu äußern, was ihm zur Last gelegt wird.
„Gegenüber dem WDR erklärte der Chefarzt der LVR-Klinik Bonn: „Die Hürden, dass jemand gegen seinen Willen eingewiesen werden kann, die sind sehr hoch, das muss also eine akute Gefährdung sein und dementsprechend, dass nach einer dreiwöchigen Behandlung diese Gefährlichkeit auch so reduziert ist, dass wir ihn sogar entlassen müssen, wenn er nicht mehr behandelt werden möchte.““2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Wurden bereits aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Tatverdächtigen eingeleitet?
- Wie wird die Frau nun vor dem Tatverdächtigen geschützt?
Markus Wagner
1 https://www.nius.de/kriminalitaet/news/sankt-augustin-syrer-stuermt-wohnung-und-verpruegelt-frau-mit-knueppel-nordrhein-westfalen/59eb5685-78a1-43af-a7db-dc98747e891e.
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5250 mit Schreiben vom 7. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Hinsichtlich des Tathergangs und des Gegenstands der Ermittlungen wird auf den mündlichen Bericht der Landesregierung in der 48. Sitzung des Innenausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13.02.2025 (APr 18/841, S. 45 ff.) Bezug genommen und ergänzend mitgeteilt, dass der Leitende Oberstaatsanwalt in Bonn unter dem 20.03.2025 u. a. berichtet hat, die Ermittlungen dauerten an.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Es handelt sich um eine Person mit syrischer Staatsangehörigkeit.
- Wurden bereits aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Tatverdächtigen eingeleitet?
Die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist derzeit nicht möglich, da der betroffenen Person im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde. Somit ist die Person derzeit nicht vollziehbar ausreisepflichtig. Die zuständige Ausländerbehörde steht hierzu in engem Austausch mit dem BAMF, um die rechtlichen und verfahrensbezogenen Rahmenbedingungen kontinuierlich zu prüfen und mögliche Handlungsspielräume zu erörtern.
- Wie wird die Frau nun vor dem Tatverdächtigen geschützt?
Aufgrund der geschlossenen Unterbringung des Tatverdächtigen besteht für die geschädigte Frau derzeit kein erkennbares Risiko. Im Falle einer Entlassung des Tatverdächtigen werden die insoweit erforderlichen gefahrenabwehrenden Maßnahmen durch die zuständige Kreispolizeibehörde geprüft und ggf. umgesetzt.