Drei Festnahmen im Rockermilieu

Kleine Anfrage
vom 17.03.2025

Kleine Anfrage 5251

des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Drei Festnahmen im Rockermilieu

In den vergangenen Wochen wurden gleich in mehreren Ruhrgebietsstädten eine Reihe von Schüssen und Explosionen gemeldet, bei denen die Ermittler einen Bezug zu kriminellen Rockergruppen sehen. Beispielsweise wurde am Sonntag, den 9. Februar 2025, „ein 52­Jähriger mit einer Schussverletzung in ein Krankenhaus in Unna eingeliefert. Auf das Haus des Mannes in Holzwickede war bereits wenige Tage zuvor mit scharfer Munition Dutzende Male geschossen worden.“ Darüber hinaus sehen Ermittler „einen Zusammenhang zu zwei Sprengstoff-Explosionen der vergangenen Tage“, die sich in Bochum und in Oberhausen ereignet haben. „Untersucht werden zudem Schüsse auf ein Tattoostudio in Dortmund Mitte Januar sowie auf ein Wohnhaus in Unna einen Tag zuvor.“ Nun wurden drei Männer festgenommen, bei denen es sich um Personen aus dem Ruhrgebiet handeln soll.1

2021 wurde die kriminelle Rockergruppierung Bandidos verboten. Seitdem habe sich nach Auskunft der Polizei die Szene hochdynamisch entwickelt. Das Landeskriminalamt bestätigte, „dass es Erkenntnisse darüber gebe, dass es einen Wechsel von Mitgliedern der verbotenen und aufgelösten Strukturen zu den konkurrierenden Hells Angels gegeben habe. „Die Vorgänge beziehen auch Führungspersonen des Bandidos MC mit ein“, hieß es.“2

„Die Verhältnisse der Gruppierungen untereinander seien einem stetigen Wandel unterlegen. Zwischen den großen Gruppen bestehe „ein grundsätzliches Konkurrenzverhalten, das die Gefahr von gewalttätigen Auseinandersetzungen per se einschließt“. Ob die nun beobachteten Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit solchen Prozessen stehen oder ob andere Motive zugrunde liegen, ist laut Dortmunder Polizei noch Gegenstand der Ermittlungen.“3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die drei Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Ex-Bandido-Mitglieder bei den Hells Angels?

Markus Wagner

 

MMD18-13061

 

1 Vgl. https://rp-online.de/nrw/panorama/dortmund-bochum-festnahmen-im-rockermilieu-nach-schuessen-und-explosionen_aid-124092997.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5251 mit Schreiben vom 30. April 2025 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 18.03.2025 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde führe wegen des mit der Kleinen An­frage angesprochenen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit einer Straftat nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und in Tatmehrheit mit der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen.

Zwei Beschuldigten, gegen die nach am 11.02.2025 erfolgter Festnahme Haftbefehl erlassen worden sei, werde nach den bisherigen Erkenntnissen zur Last gelegt, am 07.02.2025 gegen 3.00 Uhr mit vollautomatischen Gewehren insgesamt 60 Schüsse auf ein Reihenhaus in Holz-wickede abgegeben zu haben, in dem sich zur Tatzeit fünf Personen aufhielten.

Ferner hätten sie am 09.02.2025 in Bochum und am 10.02.2025 in Oberhausen jeweils Sprengsätze an Hauseingangstüren zweier Mehrfamilienhäuser zur Explosion gebracht und Sachschäden verursacht. Hintergrund der Taten sei nach den bisherigen Erkenntnissen Ra­che für den Ausschluss der Beschuldigten aus der Rockergruppierung Hells Angels gewesen.

Gegen einen weiteren Beschuldigten, in dessen Wohnung die Sprengsätze hergestellt worden sein sollen, sei nach dessen ebenfalls am 11.02.2025 erfolgter Festnahme ein Haftbefehl man­gels dringenden Tatverdachts nicht beantragt worden. Die Ermittlungen auch zu etwaigen Zu­sammenhängen mit Schüssen auf ein Tattoostudio in Dortmund und auf ein Wohnhaus in Unna dauerten, ebenso wie hinsichtlich der Schussverletzung des Geschädigten der Tat vom 07.02.2025, an.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die drei Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Zur Beantwortung der Frage wird zu zwei Beschuldigten auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 5166 (LT-Drs. 18/13398) verwiesen. Ein weiterer Beschuldig­ter ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten:

−        in einem Fall wegen Beleidigung,

−        in drei Fällen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz,

−        in einem Fall wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht,

−        in fünf Fällen wegen Diebsstahls und

−        in einem Fall wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion.

  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deut­schen Tatverdächtigen nennen.)

Zur Beantwortung der Frage wird zu zwei Beschuldigten auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 5166 (LT-Drs. 18/13398) verwiesen.

Ein weiterer Beschuldigter besitzt die polnische Staatsangehörigkeit.

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Ex-Bandido-Mitglieder bei den Hells Angels?

Am 07.07.2021 wurde die „Federation West Central“, eine den Ortsgruppierungen übergeord­nete Dachorganisation der Rockergruppierung Bandidos MC mit ca. 380 Mitgliedern in Nord­rhein-Westfalen, durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, insbesondere auch auf Grundlage von Ermittlungsergebnissen und Erkenntnissen der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden, verboten. In Nordrhein-Westfalen sind hiernach Wechsel von Mitgliedern zum Hells Angels MC zu verzeichnen.

 

MMD18-13668

Beteiligte:
Markus Wagner