Kleine Anfrage 5315
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Essen: Mann durch Messerangriff schwer verletzt – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 6. Dezember 2024, Drucksache 18/11989, auf meine Kleine Anfrage vom 28. Oktober 2024, Drucksache 18/11233, wurde Frage 1
„Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)“1
wie folgt beantwortet:
„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 15.11.2024 im Wesentlichen berichtet, bei seiner Behörde werde wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren gegen einen am 24.10.2024 festgenommenen syrischen Staatsangehörigen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung geführt. Dem Beschuldigten werde zur Last gelegt, unvermittelt mit einem Messer mindestens viermal in Richtung des Halses des Geschädigten gestochen zu haben und hierbei in arabischer Sprache angekündigt zu haben, ihn zu töten.“2
Auf die Frage 2
„Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?“3
antwortete die Landesregierung:
„Der Tatverdächtige ist in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren der Polizei Nordrhein-Westfalen nicht als Beschuldigter polizeilich in Erscheinung getreten.
Ausweislich der Berichtslage des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalens ist der Tatverdächtige wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung und vollendeten Körperverletzung, einer Bedrohung, einer sexuellen Belästigung und eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte der Polizei Niedersachsen sowie im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren der Bundespolizei polizeilich in Erscheinung getreten.“4
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wann ist der Tatverdächtige, nach Kenntnis der Landesregierung, nach Deutschland eingereist?
- Auf welchem Einreiseweg gelangte, nach Kenntnis der Landesregierung, der Tatverdächtige nach Deutschland?
- Über welchen Aufenthaltsstatus, nach Kenntnis der Landesregierung, verfügt der Tatverdächtige?
- Wann wurden gegen den Tatverdächtigen aufenthaltsbeendende Maßnahmen jeweils eingeleitet?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 6. Dezember 2024, Drucksache 18/11989.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5315 mit Schreiben vom 9. Mai 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wann ist der Tatverdächtige, nach Kenntnis der Landesregierung, nach Deutschland eingereist?
Die Ersteinreise des Betroffenen erfolgte laut Eintragung im Ausländerzentralregister am 29.07.2015.
- Auf welchem Einreiseweg gelangte, nach Kenntnis der Landesregierung, der Tatverdächtige nach Deutschland?
Die Ausländerakte der zuvor zuständigen Behörde liegt der Ausländerbehörde derzeit noch nicht vor. Dem vorliegenden Aktenvorgang ist kein Hinweis auf den konkreten Einreiseweg des Betroffenen zu entnehmen.
- Über welchen Aufenthaltsstatus, nach Kenntnis der Landesregierung, verfügt der Tatverdächtige?
Der Betroffene verfügt über eine bis zum 13.07.2025 gültige Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz).
- Wann wurden gegen den Tatverdächtigen aufenthaltsbeendende Maßnahmen jeweils eingeleitet?
Bisher sind keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen den Betroffenen eingeleitet worden, da dieser noch über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Ein Widerrufs- und Rücknahmeverfahren wurde jedoch durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 14.11.2024 eingeleitet, eine Entscheidung steht noch aus.