Kleine Anfrage 5330
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Meldestellen für „antimuslimischen Rassismus“ in Nordrhein-Westfalen gestartet – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 19. März 2025, auf meine Kleine Anfrage vom 23. Januar 2025, Drucksache 18/12586, wurde Frage 2
„Betrachtet die Landesregierung Muslime als eine „Rasse“?“1
unter anderem wie folgt beantwortet:
„Nein. Daher verwendet die Landesregierung diesen Begriff nicht, sehr wohl aber den Begriff „antimuslimischer Rassismus“, der eine ablehnende bis feindselige Haltung gegenüber Menschen beschreibt, die als Musliminnen und Muslime gelesen werden.“2
Auf die Frage 4
„Gibt es gegen die etwaig unter 3 genannten Formen des Rassismus ebenfalls Meldestellen?“3
antwortete die Landesregierung mit:
„Nein.“4
Ich frage daher die Landesregierung:
- Auf welche Weise „liest“ man Muslime?
- Ist aus Sicht der Landesregierung Rassismus gegen eine Religion respektive gegen deren Angehörige möglich?
- Ich habe nicht gefragt, wogegen sich die Landesregierung angeblich einsetzt, sondern ob es aus Sicht der Landesregierung auch gegen andere Religionen Rassismus gibt. Daher wiederhole ich meine Frage: Inwiefern gibt es aus Sicht der Landesregierung auch antichristlichen, -buddhistischen und -shintoistischen Rassismus?
- Warum werden gegen die etwaig unter 3 genannten Formen des Rassismus keine Meldestellen eingerichtet?
- Haben Christen, Buddhisten, Shintoisten und Angehörige anderer Religionen aus Sicht der Landesregierung im Vergleich zu Muslimen einen niedrigeren Stellenwert?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 19. März 2025, S. 1.
2 Ebenda.
3 Ebenda, S. 2.
4 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5330 mit Schreiben vom 9. Mai 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Auf welche Weise „liest“ man Muslime?
Das „Lesen“ beschreibt hier das Phänomen, bei dem Menschen als Musliminnen und Muslime wahrgenommen, zugeordnet oder markiert werden – unabhängig von einer tatsächlichen Religionszugehörigkeit oder Selbstidentifikation. Dazu werden äußere Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Name oder Kleidung herangezogen. Diese sozialen Zuschreibungen beruhen auf Vorstellungen, Stereotypen oder Vorurteilen.
- Ist aus Sicht der Landesregierung Rassismus gegen eine Religion respektive gegen deren Angehörige möglich?
- Ich habe nicht gefragt, wogegen sich die Landesregierung angeblich einsetzt, sondern ob es aus Sicht der Landesregierung auch gegen andere Religionen Rassismus gibt. Daher wiederhole ich meine Frage: Inwiefern gibt es aus Sicht der Landesregierung auch antichristlichen, -buddhistischen und -shintoistischen Rassismus?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet. Zur Definition von Rassismus wird auf das Integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus, S. 49 ff. verwiesen (https://www.lks.nrw.de/sites/default/files/2021-07/Handlungskonzept-03-web-1.pdf).
- Warum werden gegen die etwaig unter 3 genannten Formen des Rassismus keine Meldestellen eingerichtet?
Auf die Antwort zur Frage 5 der Kleinen Anfrage 347 (Lt.-Drucksache 18/957) wird verwiesen.
- Haben Christen, Buddhisten, Shintoisten und Angehörige anderer Religionen aus Sicht der Landesregierung im Vergleich zu Muslimen einen niedrigeren Stellenwert?
Nein.