Kleine Anfrage 5335
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Terrorangst auf Volksfesten führt zu immer mehr Absagen – Was unternimmt die Landesregierung, um eine Tradition zu bewahren?
Beinahe täglich gehen Meldungen aus der gesamten Bundesrepublik ein, dass diverse Volksfeste, Flohmärkte und Osterfeuer abgesagt werden müssen. Zuvor traf es schon einige Karnevalsumzüge. Nun ist bekanntgegeben worden, dass auch das beliebte Oldtimertreffen in Oberhausen nicht stattfinden wird. Zur Begründung wird wiederum auf ein hohes Gefahrenpotenzial verwiesen sowie auf einen damit einhergehenden finanziellen Aufwand, den die Veranstalter nicht stemmen können. Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Oberhausener Osterfelder Oldtimer-Freunde äußerte sich wie folgt:
„Diese Fest-Absagen dürfen so nicht weitergehen. Damit wird uns ein Teil unserer Kultur genommen.“1
Bei fast allen derartigen Veranstaltungen erstrecken sich die Planungen über Monate. Dabei wurde beispielsweise, obwohl ein erarbeitetes Sicherheitskonzept vorlag, die Frühjahrskirmes in Lage (Kreis Lippe) kurzfristig abgesagt, da die gestiegenen Anforderungen an das Sicherheitskonzept für die Veranstalter nicht finanzierbar sind. Erst eine Woche vor dem geplanten Start (13. März) wurde im Gespräch mit den Behörden klar, dass das neue Sicherheitskonzept nicht umsetzbar sei. Dieses sieht nämlich vor, dass 30 LKW mit mindestens 3,5 Tonnen Gewicht die Straßenzufahrten zur Kirmes absichern sollen. Zudem sollen laut Konzept einige der Fahrzeuge mit zwei Fahrern besetzt sein – einer zum Fahren und einer zur Sicherung. Die kurzfristige Organisation dieser Maßnahmen war für die Veranstalter jedoch finanziell nicht tragbar. Die Absage der Kirmes trifft die 60 Schaustellerfamilien schwer, die bereits Investitionen für die Kirmes getätigt haben, u. a. Buchungen für Übernachtungen und Personalkosten. Viele der Schausteller stehen nun vor finanziellen Schwierigkeiten.2
In den Fällen, in denen Volksfeste noch stattfinden, wird ebenfalls befürchtet, dass die Sicherheitskosten auf die Besucher abgewälzt werden. Die Lage ist mittlerweile derart dramatisch, dass der Deutsche Schaustellerbund einen Brandbrief an die künftigen Koalitionäre von CDU und SPD adressiert hat:
„Die Konsequenz ist: Die Feste werden abgesagt, die Initiatoren geben entnervt auf, den Menschen gehen wichtige und unwiederbringliche Momente der Begegnung verloren.“3
In Anbetracht der Tatsache, dass in diesem Jahr noch unzählige weitere Volksfeste in Nordrhein-Westfalen geplant sind, auf die sich Millionen von Menschen freuen, besteht dringender Handlungsbedarf von Seiten der Landesregierung, um die Tradition der Volksfeste zu erhalten und die Existenz der Schausteller zu gewährleisten.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Arten von Hilfestellungen plant die Landesregierung für die einzelnen Städte sowie Schausteller, die von Absagen aufgrund von Sicherheitsbedenken betroffen sind?
- Wie schätzt die Landesregierung die Gefahrensituation respektive die Bedrohungslage für diverse Volksfeste in Nordrhein-Westfalen ein?
- Welche spezifischen Bedrohungen existieren nach Ansicht der Landesregierung?
- Von welchen politisch/religiös motivierten Tätergruppen gehen diese Bedrohungen aus?
Markus Wagner
2 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/kirmes-absage-sicherheitskonzept-lage-100.html.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5335 mit Schreiben vom 14. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Welche Arten von Hilfestellungen plant die Landesregierung für die einzelnen Städte sowie Schausteller, die von Absagen aufgrund von Sicherheitsbedenken betroffen sind?
Die Landesregierung plant keine Wirtschaftshilfen für die Städte und Schaustellende, die von Absagen wegen Sicherheitsbedenken auf Volksfesten betroffen sind.
- Wie schätzt die Landesregierung die Gefahrensituation respektive die Bedrohungslage für diverse Volksfeste in Nordrhein-Westfalen ein?
- Welche spezifischen Bedrohungen existieren nach Ansicht der Landesregierung?
- Von welchen politischen/religiös motivierten Tätergruppen gehen die Bedrohungen aus?
Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Interessen und Einrichtungen im Ausland werden von global aktiven jihadistischen Terrororganisationen weiterhin als „legitime“ Ziele für Terrorangriffe betrachtet. Insoweit besteht eine anhaltend hohe abstrakte Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten fort, die sich auch in Nordrhein-Westfalen jederzeit konkretisieren kann. Potentielle Anschlagsziele sind unverändert staatliche Einrichtungen sowie symbolträchtige Orte und Veranstaltungen, dazu können grundsätzlich auch Volksfeste zählen. Anschläge in der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass die Auswahl der Anschlagsziele sich nicht allein auf bestimmte, öffentlich zugängliche Orte beschränkt. Derzeit stellen vor allem der sogenannte Islamische Staat (IS) sowie allein handelnde Täter, die aus unterschiedlichen Motiven agieren, erhebliche abstrakte Sicherheitsrisiken dar.
Rechtsextremisten positionieren sich bewusst als Gegensatz zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die häufig verwendete Rhetorik des Widerstands sowie die Verbreitung von Szenarien eines möglichen Bürgerkriegs tragen zur Radikalisierung eines Teils dieser Szene bei und erhöhen die Bereitschaft, rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten in Deutschland und auch Nordrhein-Westfalen zu verüben. Insbesondere die Affinität zu Waffen und Sprengstoffen führt zu einem erhöhten Gefährdungspotenzial in Bezug auf die Begehung schwerer Straftaten u. a. durch Einzelpersonen, die sich teilweise im Internet radikalisiert haben und psychisch auffällig sind.
Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden erheben fortwährend sicherheitsrelevante Erkenntnisse. Diese sind Grundlage für die Beurteilung der Gefährdungslage durch die Kreispolizeibehörden und der darauf basierenden Schutzmaßnahmen. In die Beurteilung der Gefährdungslage, u. a. für öffentliche Veranstaltungen und Volksfeste, fließt neben den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes auch die regionale Sicherheitslage ein. Vor dem Hintergrund jüngster Ereignisse in Solingen, Magdeburg, Aschaffenburg, München und Mannheim wurde und wird die aktuelle Lageentwicklung in Nordrhein-Westfalen sehr genau beobachtet. Die Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen stimmen sich eng mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern und den zuständigen Ordnungsbehörden ab und treffen lageangepasste notwendige polizeiliche Maßnahmen. Konkrete Bedrohungen für Volksfeste sind der Landesregierung nicht bekannt.