Kleine Anfrage 5434
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Clankriminalität auf dem Vormarsch: Welchen Einfluss haben Clans in Gladbeck? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 14. März 2025, Drucksache 18/13120, auf meine Kleine Anfrage vom 29. Januar 2025, Drucksache 18/12658, wurde Frage 3
„Wie viele Immobilien besitzt der Ali-Khan-Clan (direkt und indirekt) in Gladbeck?“1
wie folgt beantwortet:
„Informationen im Sinne der Anfrage liegen der Landesregierung nicht vor.“
Auf die Frage 4
„Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Großfamilie Ali Khan von 2015 bis heute pro Monat in Gladbeck bekannt?“2
antwortete die Landesregierung:
„Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind und erfordern einen individuellen Tatverdacht. Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse „über die Großfamilie“ liegen insofern nicht vor.“3
Frage 5
„Welche Vorstrafen gegen die Großfamilie Ali Khan sind den Behörden bekannt?“4
wurde wie folgt beantwortet:
„Strafen erfordern einen individuellen Tat- und Schuldnachweis und können von Gesetzes wegen allein gegen natürliche Personen, nicht aber gegen Familienverbünde festgesetzt werden. Das Vorliegen von „Vorstrafen gegen die Großfamilie“ ist dementsprechend vorliegend, aber auch in jedem anderen Kontext zu verneinen.“5
Ich frage daher die Landesregierung:
- Besitzen einzelne Personen, die dem Ali-Khan-Clan angehören, Immobilien in Gladbeck?
- Falls ja, um welche Immobilien handelt es sich dabei?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über einzelne Mitglieder des Ali-Khan-Clans von 2015 bis heute pro Jahr in Gladbeck jeweils bekannt?
- Welche Vorstrafen gegen einzelne Mitglieder des Ali-Khan-Clans sind den Behörden jeweils bekannt?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 14. März 2025, Drucksache 18/13120.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
5 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5434 mit Schreiben vom 23. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Besitzen einzelne Personen, die dem Ali-Khan-Clan angehören, Immobilien in Gla-dbeck?
- Falls ja, um welche Immobilien handelt es sich dabei?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über einzelne Mitglieder des Ali-Khan-Clans von 2015 bis heute pro Jahr in Gladbeck jeweils bekannt?
- Welche Vorstrafen gegen einzelne Mitglieder des Ali-Khan-Clans sind den Behörden jeweils bekannt?
Die Fragen 1 bis 4 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Für die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 nehme ich auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage 5039 (LT-Drs. 18/13120) Bezug.