Islamistische Personen im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 22.04.2025

Kleine Anfrage 5440

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Islamistische Personen im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 11. Dezember 2024, Drucksache 18/12058, auf meine Kleine Anfrage vom 28. Oktober 2024, Drucksache 18/11232, wurde Frage 1

„Wie viele verdächtige Personen, die dem islamistischen Spektrum zuzuordnen sind, waren seit 2010 bis heute im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen angestellt?“1

wie folgt beantwortet:

„Von einem Verdachtsfall im Sinne der Fragestellung wird ausgegangen, wenn gegen die Person (im Angestelltenverhältnis) ein arbeitsrechtliches Verfahren und/oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in diesem Kontext eingeleitet wurde.

Es ist kein Fall im Sinne der Fragestellung bekannt.

Das Ministerium der Justiz weist darauf hin, dass in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit eine Beteiligung des Geschäftsbereichs nicht möglich war. Statistiken über Verdachtsfälle oder Disziplinarverfahren mit islamistischem Hintergrund, auf deren Grundlage die Fragen zu beantworten wären, werden bei dem Ministerium der Justiz nicht geführt.

Das Ministerium für Schule und Bildung weist darauf hin, dass im Ministerium und in den Schulaufsichtsbehörden keine Fälle bekannt sind, in denen entsprechende Disziplinarverfahren stattgefunden haben. Im Übrigen liegen die abgefragten Daten nicht vor, da diese statistisch nicht erfasst werden. Die abgefragten Daten müssten erst gesondert erhoben werden. Die Erhebung bedürfte einer händischen Auswertung, die wegen der Größe des Personalkörpers mit vertretbarem Aufwand innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.

Innerhalb der Polizei NRW werden Verdachtsfälle über rechtsextremistische Verhaltensweisen seit 2017 statistisch erfasst. Seit dem 01.01.2024 wurde die Datenlage ausgeschärft und es werden auch Hinweise aus den weiteren Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität erhoben. Von den Polizeibehörden wurde bis zum 31.10.2024 kein Fall im Sinne der Fragestellung gemeldet.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Warum werden bei dem Ministerium der Justiz keine Statistiken über Verdachtsfälle bzw. Disziplinarverfahren mit islamistischem Hintergrund, auf deren Grundlage die Fragen zu beantworten wären, geführt?
  2. Plant die Landesregierung die abgefragten Daten statistisch zu erfassen?
  3. Falls ja, ab wann soll dies erfolgen?
  4. Falls nein, welche Gründe liegen vor, die dagegensprechen?
  5. Warum werden innerhalb der Polizei NRW Verdachtsfälle über rechtsextremistische Verhaltensweisen seit 2017 statistisch erfasst, allerdings keine über linksextremistische, islamistische oder ausländische Ideologien?

Markus Wagner

 

MMD18-13527

 

1 Antwort der Landesregierung vom 11. Dezember 2024, Drucksache 18/12058.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5440 mit Schreiben vom 28. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Warum werden bei dem Ministerium der Justiz keine Statistiken über Verdachts­fälle bzw. Disziplinarverfahren mit islamistischem Hintergrund, auf deren Grund­lage die Fragen zu beantworten wären, geführt?

Eine gesetzliche Verpflichtung, eine Statistik zu Verdachtsfällen bzw. Disziplinarverfahren mit islamistischem Hintergrund zu führen, existiert nicht.

  1. Plant die Landesregierung die abgefragten Daten statistisch zu erfassen?
  2. Falls ja, ab wann soll dies erfolgen?

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Eine statistische Erfassung ist nicht geplant.

  1. Falls nein, welche Gründe liegen vor, die dagegensprechen?

Da Auffälligkeiten im Sinne der Fragestellung mit islamistischem Hintergrund nicht bekannt geworden sind, besteht kein Anlass für eine statistische Erhebung.

  1. Warum werden innerhalb der Polizei NRW Verdachtsfälle über rechtsextremisti­sche Verhaltensweisen seit 2017 statistisch erfasst, allerdings keine über links­extremistische, islamistische oder ausländische Ideologien?

Die Notwendigkeit zur statistischen Erfassung von rechtsextremistischen Verhaltensweisen resultierte aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Erhebung von Rechtsextremisten im Öffentli­chen Dienst bei Sicherheitsbehörden“ und den vorgegebenen Abfragebögen für das Lagebild „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der erstmals zu erhebende Zeitraum begann am 01.01.2017. Auch in den fortgeschriebenen La­gebildern des Bundes blieben die Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) PMK-Links, PMK-Ausländische-Ideologie und PMK-Religiös-Ideologie bis heute unbe­rücksichtigt. Gleichwohl wurde innerhalb der Polizei Nordrhrein-Westfalens die Datenlage über extremistische Verdachtsfälle ausgeschärft. So sind seit dem 01.01.2024 von den Polizeibe­hörden auch Hinweisfälle aus diesen Phänomenbereichen der PMK zu melden und zu erfas­sen.

 

MMD18-14085

Beteiligte:
Markus Wagner