Kleine Anfrage 5446
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Anti-Terror-Razzia gegen die „Brigade N’Hamedu“ – Welche Bilanz zieht NRW?
Am Mittwoch, den 26. März 2025, fand eine groß angelegte Razzia in mehreren Bundesländern statt, bei der insgesamt 19 Objekte durchsucht wurden. Die Aktion, die von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geleitet wurde, richtete sich gegen die „Brigade N’Hamedu“, eine international vernetzte Terrorgruppe, die den Sturz der eritreischen Regierung anstrebt. Der deutsche Ableger dieser Gruppe soll seit mindestens drei Jahren aktiv sein und wird verdächtigt, mehrfach gewaltsame Angriffe auf eritreische Veranstaltungen verübt zu haben.1
Betroffen waren acht Durchsuchungsorte in Hessen, vier in Nordrhein-Westfalen, drei in Bayern, zwei in Baden-Württemberg sowie je einer in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Parallel wurde auch eine Durchsuchung in Dänemark durchgeführt. Ziel der Maßnahmen war die Festnahme von 17 Verdächtigen, die als Gründer oder Mitglieder der terroristischen Vereinigung gelten. Laut Bundesanwaltschaft betrachtet die Gruppe nicht nur Angriffe auf eritreische Veranstaltungen als Mittel ihrer politischen Auseinandersetzung, sondern auch Gewalt gegen die deutsche Polizei. Die „Brigade N’Hamedu“ soll insbesondere für die Eskalation der Gewalt bei den Eritrea-Festivals 2022 und 2023 in Gießen sowie 2023 in Stuttgart verantwortlich sein. Bei diesen Vorfällen wurden zahlreiche Polizisten verletzt. Allein im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Stuttgart wurden etwa 190 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es gab 34 Geld- und 56 Freiheitsstrafen.2
Ein führendes Mitglied der Gruppe wurde zudem kürzlich in den Niederlanden wegen seiner Beteiligung an Unruhen Anfang 2024 in Den Haag zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte, dass afrikanische Konflikte nicht mit Gewalt auf deutschem Boden ausgetragen werden dürften. Die Razzien seien eine klare Antwort des Rechtsstaats auf diese Bedrohung. Mehr als 200 Beamte des Bundeskriminalamts und der Landespolizeien waren an den Einsätzen beteiligt. Bislang wurden jedoch keine Festnahmen gemeldet.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu der oben beschriebenen Razzia? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Verdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügen die Verdächtigen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Wie hoch wird das Personenpotenzial der Gruppe „Brigade N’Hamedu“ insgesamt respektive in Nordrhein-Westfalen eingeschätzt?
Markus Wagner
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5446 mit Schreiben vom 28. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu der oben beschriebenen Razzia? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz am 24.04.2025 berichtet, das Ermittlungsverfahren zu den in der Kleinen Anfrage bezeichneten Durchsuchungen werde durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführt. Dieser unterliegt weder der Zuständigkeit noch der Kontrolle der Landesregierung.
Mit den polizeilichen Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt (BKA) beauftragt.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Verdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der erste Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen Beleidigung,
- in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung und
- in einem Fall wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten.
Der zweite Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftat polizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung.
Der dritte Tatverdächtige ist bislang nicht polizeilich in Erscheinung getreten.
- Über welche Nationalität verfügen die Verdächtigen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Die drei Tatverdächtigen haben die eritreische Staatsangehörigkeit.
- Wie hoch wird das Personenpotenzial der Gruppe „Brigade N’Hamedu“ insgesamt respektive in Nordrhein-Westfalen eingeschätzt?
Zum Personenpotential der Gruppe „Brigade N’Hamedu“ liegen den Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.