Antrag
der Fraktion der AfD
Verfassung und Patriotismus als verbindendes Band stärken – Tag des Grundgesetzes am 23. Mai als Gedenktag aufwerten
I. Ausgangslage
„Ich muß Ihnen in aller Offenheit sagen – ich bin ja dafür bekannt, daß ich kein Nationalist bin -, daß ich manchmal geradezu bestürzt darüber bin, wie wenig Nationalgefühl das deutsche Volk hat. Ohne Nationalgefühl aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ein Volk auch in der heutigen Welt, in der die kleinen europäischen Länder und Völker sich zusammenschließen, einfach nicht bestehen.“1
Diese zutreffende Einschätzung stammt nicht etwa aus den letzten 10 Jahren, sondern wurde bereits vor 65 Jahren getroffen. Am 07.07.1960 ergriff der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) in seiner Rede anlässlich der Vollversammlung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks in Bad Godesberg die Möglichkeit, seine persönliche Einschätzung über das zu schwache Nationalgefühl des deutschen Volkes zu äußern. Seit damals gab es so gut wie keine signifikanten Bemühungen, der Erosion unseres Nationalgefühls entgegenzuwirken – im Gegenteil: Immer mehr Bundesbürger scheinen ein Problem mit einem ausgeprägten Nationalgefühl und Symbolen zu haben, die eine Nationalzugehörigkeit zeigen. So zeigt ein Fall aus Berlin im September 2023 eindrucksvoll, dass mittlerweile bereits Scham statt Liebe Einzug gehalten hat. Am schwarzen Brett eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Wedding wurde ein anonymer Zettel befestigt, auf dem Folgendes stand:
„Liebes 2. OG, VH, rechts Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr eure Deutschlandflagge abhängen könntet! Zeiten des deutschen Nationalstolzes sind zum Glück vorbei und senden heutzutage leider sehr falsche Signale, vor allem in Berlin und vor allem im Wedding.“2
Hintergrund dieser Aufforderung war, dass eine 31-jährige Mieterin des Hauses eine Deutschlandflagge auf ihrem Balkon wehen ließ. Die Dame verstand weder die Aufregung noch die Aufforderung, die Deutschlandflagge aus dem Blickfeld anderer Menschen zu nehmen. Gegenüber der Bild-Zeitung erklärte sie dazu Ende September 2023, dass „die Flagge […] als Freiheitsflagge gedacht“ ist. Gerade in der 48er-Revolution galt sie als Flagge für Einheit und Freiheit.“3
Das Beispiel der 31-jährigen Berlinerin zeigt, wenn auch in überspitzter Form, so doch eben exemplarisch, dass ein souveräner und entspannter Patriotismus in Deutschland zum einen zu häufig defizitär ist und zum anderen dann noch unter NS-Verdacht gestellt wird. Das ist umso absurder, wenn man die Geschichte unserer Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold und das Verhältnis der Nazi-Verbrecher zu ihnen kennt.
Die Fußballweltmeisterschaft 2006 gilt als eine Art Renaissance eines zunächst auf den Sport bezogenen entspannten und fröhlichen Patriotismus. Aber selbst im Fußball stößt man zum Teil auf erbitterten Widerstand, welcher sich unter anderem in Gestalt der Grünen Jugend zeigt. Gleich mehrere Landesverbände des Parteinachwuchses der Grünen haben während der Europameisterschaft 2016 auf Facebook dazu aufgefordert:
„Fußballfans Fahnen runter. Wer sich als patriotisch definiert, grenzt andere aus.“4
Die Grüne Jugend Berlin postete außerdem auf Twitter, mittlerweile X:
„Patriotismus nein danke!“5
Daraufhin bezog der ehemalige Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) Stellung und verwies darauf, dass die Fahne ein „Symbol für weltoffenes, sympathisches Deutschland“ sei.6
Allerdings scheuen sich manche auch in anderen Wettbewerben zu zeigen, welches Land sie vertreten und für welches Volk sie um den ersten Platz kämpfen. Beim Eurovision Song Con-test 2023 betraten alle 26 Finalisten nacheinander die Bühne und schwenkten dabei ihre Lan-desfahnen. Nur der deutsche Wettbewerber nahm hier eine unerklärliche Sonderstellung ein und verzichtete auf eine deutsche Fahne. Stattdessen hielten sie eine große, angeblich progressive Pride Flag, eine Weiterentwicklung der Regenbogenflagge, in den Händen.7 Ein Twit-ter-User schrieb dazu in den Kommentar:
„Wer nicht imstande ist, die Flagge des Landes zu präsentieren, der hat auch nicht verdient zu gewinnen.“8
Es sei an dieser Stelle nur am Rande erwähnt, dass Deutschland bei diesem Wettbewerb 2023 den letzten Platz belegte.
Offensichtlich fällt es Bürgern, die sich vermeintlich politisch korrekt verhalten möchten, sehr schwer, sich positiv auf unser Land zu beziehen, was ihnen selbstverständlich auch zusteht. Das Land mag dem einzelnen Bürger gleichgültig sein, ja, er mag es sogar hassen, all das gibt unsere freiheitlich-demokratische Ordnung zurecht her. Allerdings kann keine Gemeinschaft, keine Gesellschaft auf Dauer erfolgreich Bestand haben, wenn sich ein großer Teil nicht zu ihr bekennt. Dem Staat selbst kommt es zuvörderst zu, sich für das Eigene einzusetzen und einen positiven Bezug zu ihm zu ermöglichen und zu fördern. Ulrich Schmidt-Denter, ehemaliger Professor für Psychologie an der Universität zu Köln, führte hierzu 2012 aus:
„Im Vergleich mit anderen Ländern ist die nationale Identität in Deutschland am schwächsten. Das hat nicht nur unsere Studie gezeigt, auch bei anderen Untersuchungen ist Deutschland immer das Schlusslicht.“9
Psychologisch einigermaßen auffällig kommt hinzu, dass manche Deutschen sich selbst nicht besonders gerne mögen. So ist der Wunsch bei einigen stark ausgeprägt, im Falle einer Wiedergeburt, als Spanier Brite oder Amerikaner auf die Erde zu kommen. Ein 18-jähriger Deutscher sagte in diesem Zusammenhang zum Beispiel:
„Ich wäre gerne Brite. Mich fasziniert das Nationalgefühl, was die Briten haben, ich find das oft ulkig, aber auch sehr interessant.“10
Was beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika als völlig normal und heimatliebend erachtet wird, wird in Deutschland zu oft kopfschüttelnd und verächtlich zur Kenntnis genommen. Patriotismus und Deutschland passen für einige leider nicht so recht zusammen. In den USA ist es dagegen üblich, dass amerikanische Flaggen nicht nur die meisten Hauptstraßen und öffentlichen Gebäude säumen; darüber hinaus sind sie auch fester Bestandteil vieler Vorgärten.
Stolz können wir auch auf unsere Hymne und unsere Verfassung sein. In Artikel 22 Absatz 2 des Grundgesetzes sind unsere Nationalfarben definiert. Unser Grundgesetz bezieht sich darüber hinaus ausdrücklich auf das deutsche Volk. Unsere Verfassung nutzt dabei den Ordnungsrahmen des Nationalstaates, um abzusichern, dass wir uns als freiheitlicher Rechtstaat, Bundesstaat und Sozialstaat verstehen.
Fahne, Hymne und Grundgesetz sind Ausdruck unserer Geschichte und Erfahrungen als Volk und gleichzeitig die Willensbekundung des deutschen Volkes, in Frieden und Freiheit mit den anderen Völkern dieser Welt zusammenzuleben. Und auch für eine erfolgreiche Integration und Assimilation von Zuwanderern stellt ein souveräner und entspannter Patriotismus die Grundlage dafür dar, dass sich diese Menschen gerne zu uns bekennen. Wer möchte schon Bestandteil eines Volkes werden, das nicht im besten Sinne zu sich selbst steht?
Schon Franz Josef Strauß, der die CSU wie kein anderer vor oder nach ihm prägte, verkündete 1970, dass er ein „Deutschnationaler“ sei.11 Und der Bundeskanzler der deutschen Einheit, Helmut Kohl, sprach in seiner Regierungserklärung am 30.01.1991 davon, dass „ganz Deutschland […] jetzt die Chance [hat], sein inneres Gleichgewicht, seine Mitte zu finden. Dazu gehört, daß sich auch in Deutschland entfalten kann, was in anderen Nationen selbstverständlich ist: gelebter Patriotismus.“12
Wir machen uns daher den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 23.05.2023 zu eigen und stellen ihn, leicht für die nordrhein-westfälischen Verhältnisse modifiziert, eins zu eins zur Abstimmung:
„1. Tag des Grundgesetzes – Nationaler Gedenktag
Das Grundgesetz ist mit Blick auf die deutsche Verfassungsgeschichte ein herausragender Erfolg und nicht nur ein stabiles Fundament unseres freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates, sondern zugleich auch eine reichhaltige Quelle für gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die innere Integration unseres Staates. Gleichwohl werden Jubiläen hinsichtlich der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai von den Staatsorganen des Bundes nicht ausreichend als großer und verbindender Anlass von nationaler Bedeutung begangen, so dass darin liegende Potentiale eines öffentlichen Zelebrierens unserer Verfassungsordnung ungenutzt bleiben. Jeder Staat benötigt politische Symbole und Rituale, die den angestammten wie zugewanderten Bürgern Identifikationsmöglichkeiten bieten und ein Zusammengehörigkeitsgefühl stiften. Obschon die Bundesregierung für das Verfassungsjubiläum in den vergangenen Jahren immer wieder einzelne Veranstaltungsformate aufgelegt hat – etwa ein „Verfassungsfest“ in Karlsruhe aus Anlass des 70. Jahrestages des Grundgesetzes oder ein „Festakt zum Tag des Grundgesetzes“, der jahrelang durch das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT)“ veranstaltet wurde und seit diesem Jahr nunmehr von der Bundeszentrale für politische Bildung fortgeführt wird –, ist zu konstatieren, dass diese Formate nie eine ausreichende öffentliche Wahrnehmung erzielen konnten, die einem Verfassungsjubiläum angemessen gewesen wäre. Dies muss sich zum 75. Jubiläumstag des Grundgesetzes ändern, der im kommenden Jahr am 23. Mai 2024 ansteht. Mit Wirkung zum 23. Mai 2024 sollte der Tag des Grundgesetzes daher als jährlicher nationaler Gedenktag mit einer gemeinsamen Großveranstaltung aller deutschen Verfassungsorgane begangen werden. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollte die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler in jedem Jahr eine „Rede zur Lage der Nation“ halten.
2. Nationale Symbole und Patriotismus
Ein Patriotismus im Geiste unserer Rechts- und Verfassungsordnung, der andere nicht abwertet und ausgrenzt, kann dadurch zum Erhalt und zur Stabilisierung unseres Gemeinwesens beitragen. Ganz in diesem Geiste verkörpern auch unsere nationalen Symbole nichts Ausgrenzendes, sondern die freiheitliche und demokratische Tradition Deutschlands – für Deutsche und auch für die Gesamtgesellschaft. Dabei dienen insbesondere unsere Staatssymbole (u. a. Bundesflagge, Nationalhymne) der Identifikation der Bürger mit ihrem Staat und bergen ein nicht zu unterschätzendes Potential für Verbindendes zwischen Menschen. In diesem Zusammenhang dürfen wir keine Missdeutungen zulassen: Schwarz, Rot und Gold sind keine Farben für Diskriminierung oder für Gegner unseres Staates, sondern es sind die stolzen Farben von Einigkeit, Recht und Freiheit als prägende Leitideen unserer deutschen Staatlichkeit. Und auch unsere Nationalhymne ist kein Ausdruck eines überhöhten Nationalismus, sondern zum Klang gebrachte Freiheit unserer deutschen Nation. Um diese Errungenschaften aus der Mitte der Gesellschaft zu bewahren, dürfen sie nicht leichtfertig denjenigen überlassen werden, die Patriotismus und Nationalismus nicht zu unterscheiden wissen. Ganz im Gegenteil: Der Staat sollte die Feierlichkeit seiner nationalen Symbole verstärken und ein gezieltes „Bundesprogramm Patriotismus“ auflegen, um die verbindende Kraft dieser Quellen aus der Mitte der Gesellschaft zu entfalten.“13
Wir wollen daher dem Landtag heute die Möglichkeit geben, frei und ohne Beachtung der Fraktionsdisziplin über das Petitum des Antrags der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, welchen wir uns nebst der Überschrift des Ursprungsantrags zu eigen machen, abzustimmen.
II. Der Landtag stellt fest:
Gerade in Zeiten einer zunehmenden Polarisierung und Fragmentierung unserer Gesellschaft können das Grundgesetz als unsere Verfassung und der Patriotismus als verbindendes Band starke Integrations- und Identifikationspotentiale zum Wohle von Staat und Gesellschaft entfalten. Diese Potentiale sollten auf keinen Fall den gesellschaftlichen Rändern überlassen werden, sondern sie müssen aus der Mitte der Gesellschaft und durch eine zielgerichtete Förderung durch die Staatsorgane auf eine neue Stufe gehoben werden.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,
- den „Tag des Grundgesetzes“ ab dem 23. Mai 2025 als jährlichen nationalen Gedenktag zu begehen und einen diesbezüglichen Konsultationsprozess der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder zu starten, an dessen Ende eine Proklamation des Gedenktages durch die Bundespräsidentin bzw. den Bundespräsidenten stehen könnte, wie es schon für den 27. Januar („Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“) und für den 17. Juni („Nationaler Gedenktag des deutschen Volkes“) praktiziert wurde;
- dass die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler im Rahmen der künftigen Feierlichkeiten des „Tages des Grundgesetzes“ am 23. Mai jährlich eine „Rede zur Lage der Nation“ hält;
- ein „Bundesprogramm Patriotismus“ zu entwickeln, das – in Abstimmung mit anderen beteiligten staatlichen Stellen (insbesondere auch den Bundesländern) – unter anderem sicherstellt,
- dass die ganzjährige Sichtbarkeit nationaler Symbole – insbesondere der Bundesflagge – im öffentlichen Raum, im Bund als auch in den Ländern, erhöht wird;
- dass die Nationalhymne häufiger bei öffentlichen Anlässen gesungen und weiter als fester Bestanteil des deutschen Liedguts gepflegt wird;
- dass der „Tag der Deutschen Einheit“ am 3. Oktober von deutlich mehr Bürgern als ein verbindender nationaler Erlebnismoment und nicht schlicht nur als „freier Tag“ erlebt wird;
- dass im Rahmen der politischen Bildung ein erfolgreiches Werben für wünschenswerten Patriotismus nicht durch ein undifferenziertes Kämpfen gegen einen – fraglos unerwünschten – übersteigerten Nationalismus verhindert wird;
- dass insbesondere in Ostdeutschland der zum Teil fehlende Bezug zur eigenen Nation, der unmittelbar nach der Wiedervereinigung ein viel stärkeres gesamtdeutsches Zusammengehörigkeitsgefühl hätte begründen können, als eine Schwachstelle der Wiedervereinigung aufgearbeitet wird, aus der sich nunmehr ein besonderer Einsatz für patriotische Fragen in Ostdeutschland ergeben muss;
- dass auch hierzulande lebende Ausländer von den verbindenden und einladenden Potentialen des Patriotismus angesprochen werden und ihre Identifikation mit dem deutschen Staat gestärkt wird;
- dass ebenfalls im Rahmen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, insbesondere der der Länder, für einen Patriotismus der Bundesrepublik geworben wird;
- dass der Gedanke gestärkt wird, dass – entsprechend der Europa- und Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes – der Nationalstaat und der ihm geltende Patriotismus überstaatlichen Verflechtungen des Grundgesetzes und insbesondere der Europäischen Union nicht entgegensteht, sondern gerade deren Fundament bildet;
- dass die Bundeswehr vermehrt Gelöbnisse und Appelle aus besonderen Anlässen im öffentlichen Raum abhält, um die Verbundenheit zwischen Streitkräften und Zivilgesellschaft zu unterstreichen und das patriotische Potential dieser Verbindung zu entfalten.
Markus Wagner
Andreas Keith
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose
und Fraktion
1 https://www.konrad-adenauer.de/zitate/deutsche-einheit-1/.
3 Ebenda.
10 Ebenda.
11 Vgl. https://www.spiegel.de/politik/ich-bin-ein-deutschnationaler-a-fc142ba3-0002-0001-0000-000043257716.
12 Vgl. https://taz.de/Kohl-Gelebten-Patriotismus-entfalten/!1734613/.
13 Antrag der Fraktion der CDU/CSU vom 23.05.2023, Drucksache 20/6903.