Nachdem der Landtag Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr eine Reform des Kommunalwahlgesetzes beschlossen hatte, bei der durch ein neues Berechnungsverfahren vor allem die großen Parteien von sogenannten Stimmresten profitieren sollten, wurde diese Reform heute vom Landesverfassungsgericht verworfen. Nach Ansicht der Richter verstößt das von CDU, Grünen und SPD erdachte Verfahren gegen die Chancengleichheit kleinerer Parteien.
Der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen, Sven Tritschler, kommentiert den Fehlschlag von Landesregierung und SPD wie folgt:
„Das Verfassungsgericht hat heute die kommunale Demokratie gestärkt, das freut uns. Zwar gehören wir inzwischen nicht mehr zu den ‚Kleinen‘, die unter der ‚Rock-Regel‘ hauptsächlich gelitten hätten, aber wir haben uns immer auch für die Belange der kleinen Wählergruppen eingesetzt. Sie sind das Salz in der Suppe der Kommunen.
Dass das Kartell der großen Altparteien in NRW den kleinen Wettbewerbern durch Rechentricks Wahlchancen rauben wollte, haben wir von Anfang an kritisiert und im Landtag abgelehnt – das Verfassungsgericht hat uns nun recht gegeben.
Aber schon in dieser Woche müssen wir im Landtag die nächste Abwehrschlacht schlagen: Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf ein, der die Mitwirkungsrechte kleinerer Wettbewerber in den Räten und Kreistagen beschneidet. Im Lichte des heutigen Urteils sollte sie den Gesetzentwurf schleunigst zurückziehen. Aber so steil ist die Lernkurve in der Staatskanzlei und bei Frau Scharrenbach erfahrungsgemäß nicht.“