Bergneustadt: Afrikaner versetzt Kleinstadt in Angst und Schrecken – Warum versagt der Staat? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 07.05.2025

Kleine Anfrage 5570

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Bergneustadt: Afrikaner versetzt Kleinstadt in Angst und Schrecken Warum versagt der Staat? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 7. März 2025, Drucksache 18/13071, auf meine Kleine Anfrage vom 14. Januar 2025, Drucksache 18/12474, wurde Frage 2

„Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?“1

unter anderem wie folgt beantwortet:

„Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen Hausfriedensbruchs
  • in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung
  • in drei Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung
  • in zwei Fällen wegen Nachstellung
  • in einem Fall wegen exhibitionistischer Handlungen.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Von wann bis wann haben die acht Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen jeweils stattgefunden?
  2. Mit welchem Ergebnis endeten jeweils diese Ermittlungsverfahren?
  3. Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige jeweils erhalten? (Bitte chronologisch auflisten.)
  4. Wann wurden gegen den Tatverdächtigen im Hinblick auf etwaige Straftaten jeweils aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet? (Bitte chronologisch auflisten.)

Markus Wagner

 

MMD18-13725

 

1 Antwort der Landesregierung vom 7. März 2025, Drucksache 18/13071.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5570 mit Schreiben vom 12. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Von wann bis wann haben die acht Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächti­gen jeweils stattgefunden?
  2. Mit welchem Ergebnis endeten jeweils diese Ermittlungsverfahren?
  3. Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige jeweils erhalten? (Bitte chronologisch auflisten.)

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird mitgeteilt, dass die Ermittlungsverfahren nach einem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln vom 14.05.2025 in unterschiedlichen Zeiträumen ab dem Jahr 2022 geführt wurden bzw. werden. Von der Mitteilung von weiteren Verfahrenseinzelheiten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten – insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot und die Un­schuldsvermutung – abgesehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits wegen der zeitli­chen und örtlichen Eingrenzung des in der Kleinen Anfrage 4983 (LT-Drs. 18/12474) geschil­derten Sachverhalts und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben dazu eine Identifizierbar-keit des Tatverdächtigen möglich erscheint und damit einhergehend eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten durch die Möglichkeit droht, dauerhaft konkretere Informationen zu Ermittlungsverfahren und deren Ausgang abrufen zu können (zu vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019 – 1 BvR 16/13; BGH, Urteil vom 18.06.2019 – VI ZR 80/18). Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfol­gung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die übrigen Angaben zum jeweiligen Sach- und Verfahrensstand entsprochen.

  1. Wann wurden gegen den Tatverdächtigen im Hinblick auf etwaige Straftaten je­weils aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet? (Bitte chronologisch auflis­ten.)

Die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist derzeit nicht möglich, weil die betroffene Person im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und daher gegenwärtig nicht vollziehbar ausrei­sepflichtig ist.

 

MMD18-14325

Beteiligte:
Markus Wagner