Kleine Anfrage 5621
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Angriffe auf Kirchen zu Ostern – Wie sehen die Zahlen für Nordrhein-Westfalen aus?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das Landgericht Düsseldorf hat Ende März dieses Jahres drei Jugendliche – einen 15-jährigen Jungen aus Lippstadt, ein 16-jähriges Mädchen aus Düsseldorf und ein 17-jähriges Mädchen aus Iserlohn – wegen geplanter islamistisch motivierter Terroranschläge zu jeweils drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Das nicht-öffentliche Verfahren offenbarte, dass die Jugendlichen Anhänger der Ideologie des sogenannten Islamischen Staates (IS) waren und sich durch Internet-und Social-Media-Propaganda radikalisiert hatten. Die Gruppe hatte konkret geplant, während des Fastenmonats Ramadan 2024 Anschläge auf gut besuchte Orte wie Polizeistationen, Kirchen und Synagogen zu verüben – unter anderem in Städten wie Hamburg, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Iserlohn und Stuttgart. Ihr Ziel war es, möglichst viele Menschen zu töten, indem sie Molotowcocktails, Schusswaffen und Stichwaffen einsetzen wollten. Eine der Angeklagten hatte zudem Bombenbauanleitungen beschafft und den anderen zur Verfügung gestellt.
Die Jugendlichen hatten sich Ende März 2024 gemeinsam mit einem damals 16-jährigen Komplizen aus Stuttgart auf die Durchführung eines solchen Anschlags verständigt. Dieser Komplize war bereits zwei Wochen zuvor zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden, da er sich bereit erklärt hatte, an einem gemeinschaftlichen Mord teilzunehmen. Für das Gericht war ausschlaggebend, wie konkret und ernst die Anschlagspläne waren. Während die Generalstaatsanwaltschaft knapp drei Jahre Haft für die Jugendlichen forderte, plädierte die Verteidigung auf Bewährungsstrafen. Letztlich entschied das Gericht, dass die Vorbereitungen und die Ernsthaftigkeit der Tatabsicht eine Haftstrafe rechtfertigten.1
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5621 mit Schreiben vom 12. Juni 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu den Straftaten für das Jahr 2025 derzeit noch nicht vor.
- Wie viele Straftaten wurden in Nordrhein-Westfalen gegen Kirchen im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis heute verzeichnet?
Ich verweise auf die Vorbemerkung der Landesregierung.
- Bei wie vielen der unter Frage 1 erfragten Straftaten konnte ein Täter ermittelt bzw. festgenommen werden? (Bitte einzeln nach Straftatbestand, Alter und Geschlecht auflisten.)
Ich verweise auf die Antwort auf Frage 1.
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?
Ich verweise auf die Antwort auf Frage 1.
- In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten, in denen ein Täter ermittelt bzw. nicht ermittelt werden konnte?
Die Daten zu politisch motivierten Straftaten werden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) erhoben. Der Fallzahlenabgleich der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt für das Jahr 2025 ist noch nicht abgeschlossen. Insofern liegen mir Daten des KPMD-PMK des Jahres 2025 noch nicht vor.
- Auf welcher Erkenntnisgrundlage erfolgte die konkrete Zuordnung, wenn kein Täter ermittelt werden konnte? (Bitte einzeln auflisten.)
Ich verweise auf die Antwort auf Frage 4.