Kleine Anfrage 5645
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Mafia lockt Teenager mit Mordprämie – Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Ein BILD-Artikel beleuchtet die alarmierende Taktik krimineller Netzwerke, insbesondere der organisierten Kriminalität in Europa, gezielt Jugendliche für ihre Zwecke zu rekrutieren. Zunehmend werden Minderjährige als Werkzeuge in Verbrechen eingesetzt – von Drogenhandel bis hin zu Auftragsmorden. Der Einstieg in die kriminelle Szene erfolgt oft über soziale Medien, wo jugendgerechte Inhalte, Sprache, Slang und Emojis verwendet werden, um die Taten als harmlose „Challenges“ oder „Missions“ darzustellen – ähnlich wie in Videospielen. Diese Verharmlosung spricht junge Menschen besonders an, da sie Abenteuer, Anerkennung und schnelles Geld verspricht.1
Ein aktuelles Beispiel ist der Mord an K. in Köln, mutmaßlich durch einen Jugendlichen auf einem E-Scooter im Auftrag eines Rockerbosses. Laut Europol-Bericht nutzen Gruppen wie die Mocro-Mafia gezielt Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren, da sie körperlich fit, mobil und leicht zu manipulieren sind und im Jugendstrafrecht nur mit milderen Strafen konfrontiert werden. Sie werden in unterschiedlichen Rollen eingesetzt – als Dealer, Kuriere, Lagerverwalter oder für bewaffnete Überfälle und Drogenraub („Rip-offs“). Diese Rekrutierung erfolgt zunehmend über Online-Plattformen, wo Jugendliche auch ohne bisherigen Kontakt zur Kriminalität erreicht werden. Die Versprechen reichen von schnellen Einnahmen in Höhe von mehreren tausend Euro bis hin zu maximal 20.000 Euro für einen Mord. Dabei operieren die Täter oft über sogenannte „kriminelle Dienstleister“, die Waffen liefern, Instruktionen geben und die Jugendlichen sogar zum Tatort bringen.2
In sozialen Netzwerken findet eine bewusste Verklärung der kriminellen Tätigkeiten statt. Symbole wie Schneeflocken (für Kokain) oder Bäume (für Cannabis) und Vorbilder aus der In-fluencer-Szene dienen als Lockmittel. Selbst Computerspiele kommen zum Einsatz, um Kinder und Jugendliche auf Gewaltakte vorzubereiten und ihnen den Bezug zur Realität zu nehmen. Die Behörden stehen vor einer schwierigen Aufgabe: Die Mobilität und Unauffälligkeit der Jugendlichen, kombiniert mit der Anonymität digitaler Plattformen, erschweren Ermittlungen erheblich. Auch die geringe Kooperationsbereitschaft aufgrund niedriger Strafandrohungen im Jugendstrafrecht macht es für Polizei und Justiz schwer, Hintermänner zu fassen und Netzwerke zu zerschlagen.3
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5645 mit Schreiben vom 27. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich dieser Methode?
- Wann wurde die Polizei erstmals über diese Vorgehensweise der Mafia unterrichtet?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auftragsgewalttaten sind kein neuartiges Phänomen. Seit jeher nutzen insbesondere Akteure der Organisierten Kriminalität Gewalt oder andere zur Einschüchterung geeignete Mittel, um Gewinn- oder Machtinteressen gegenüber Konkurrentinnen und Konkurrenten durchzusetzen und beauftragen Dritte mit der Ausführung.
Neuartig in Bezug auf das hier in Rede stehende Phänomen ist, dass das Anbieten und die Planung der Auftragsgewalttaten u. a. zur Erschwerung der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden mittels Nutzung des digitalen Raums erfolgt und gezielt Jugendliche sowie Heranwachsende als Ausführende der Straftaten rekrutiert werden.
Das Phänomen wurde in Nordrhein-Westfalen erstmals Mitte des Jahres 2024 im Kontext der durch die Ermittlungsgruppe Fusion des Polizeipräsidiums Köln bearbeiteten Straftaten verzeichnet.
- Welche polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse zu dem oben beschriebenen Vorfall in Köln wurden im Konkreten hinsichtlich der Vorgehensweise der Mafia bisher gewonnen werden?
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 03.06.2025 im Wesentlichen berichtet, dass die Ermittlungen in dem bei der Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit dem geschilderten Tötungsdelikt geführten Ermittlungsverfahren noch andauerten und Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung nicht vorlägen.
2 Ebenda.
3 Ebenda.