Zutrittsverbot, Geldentzug, Gängelung: Mit den Stimmen der etablierten Fraktionen wurde im Landtag eine weitreichende, wie skandalöse Änderung der Haus- und Geschäftsordnung des Landtags verabschiedet. Angeblich, um die „Sicherheit im Landtag“ zu gewährleisten. In Wahrheit handelt es sich um einen Vorwand, um Mitarbeiter unserer Fraktion einzuschüchtern, erklärt Christian Loose, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion NRW, im Anschluss an die Abstimmung:
„Es ist offensichtlich, dass die etablierten Fraktionen hier erneut mit unlauteren Mitteln gegen einen starken politischen Mitbewerber vorgehen wollen, weil sie selbst mangels eigener Inhalte blank sind.
Dazu konstruiert man dann schwammige Vorwürfe wie eine ‚Gefährdung der Würde des Hauses‘ und beruft sich auf ‚Hinweise aus der Bevölkerung‘. Dem Missbrauch sind Tür und Tor geöffnet. Denn so diffus die Anklage ist, so konkret ist die Strafe: Man droht unserer Fraktion mit einem Entzug von Geldern oder unseren Mitarbeitern mit einem Betretungsverbot des Landtags. Man will uns also de facto manövrierunfähig machen.
Wir verurteilen das Vorgehen der etablierten Fraktionen deutlich und werden uns gegen jeden Versuch, die Rechte und Handlungsfähigkeit unserer Fraktion einzuschränken, mit allen notwendigen Mitteln zur Wehr setzen. Hier geht es ganz grundsätzlich um den Schutz der Minderheitenrechte im Parlament. Diese müssen auch in Zukunft für andere Fraktionen gewahrt bleiben“, so Loose.
Fraktionsvorsitzender Dr. Martin Vincentz fügt hinzu: „Hier geht es nicht um die Sicherheit des Landtags. Von unseren Mitarbeitern geht keine Gefahr aus. Es ist der ebenso undemokratische wie unredliche Versuch, die AfD mit allen Mitteln zu bekämpfen. Doch genauso wie das von dem SPD-Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz ausgerufene Berufsverbot für AfD-Mitglieder von Staatsrechtlern in der Luft zerrissen wurde, wird auch dieses Vorgehen keinen Bestand haben. Zur Not vor Gericht.“