Kleine Anfrage 6346 vom 2. September 2025
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Drucksache 18/15496
Mönchengladbach: Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Am vergangenen Samstag, den 9. August 2025, ereigneten sich in der Innenstadt von Mönchengladbach dramatische Szenen, als drei bewaffnete Männer gegen Mittag ein Juweliergeschäft an der belebten Bismarckstraße überfielen. Das Geschäft, in dem mit Schmuck und Gold gehandelt wird und das zugleich als Leihhaus fungiert, wurde von den Tätern betreten, die den 46-jährigen Inhaber mit einer Waffe bedrohten und zur Einschüchterung einen Schuss in Richtung Boden abgaben. Verletzt wurde zunächst niemand. Die Männer verließen den Laden nach dem Überfall, wobei sie bereits alarmierte Polizeikräfte erwarteten.
Augenzeugen hielten Teile des Einsatzes auf Videos fest, das später in den sozialen Medien kursierten und die unübersichtliche gefährliche Lage dokumentierten. Auf den Aufnahmen ist unter anderem zu sehen, wie auf Aufforderung der Polizei eine Waffe aus dem Laden geworfen wird, die minutenlang ungesichert auf dem Bürgersteig liegt. Gleichzeitig lieferten sich mehrere Männer auf der Straße handfeste Auseinandersetzungen – offenbar der Inhaber und weitere Anwesende gegen die mutmaßlichen Täter. Passanten schlugen auf zwei der Räuber ein, während Polizisten versuchten, die Situation unter Kontrolle zu bringen. Dabei musste ein Beamter einen Warnschuss in die Luft abgeben. Schließlich gelang es der Polizei, zwei Täter direkt festzunehmen, während ein dritter im Umfeld des Tatorts gestellt wurde.1
Die Lage war angespannt und für die Einsatzkräfte schwer zu überblicken, da unklar blieb, ob sich noch weitere bewaffnete Personen im Laden befanden. Auch die Sicherung der auf dem Gehweg liegenden Waffe stellte ein Risiko dar, da sich die Beamten dabei selbst in Gefahr bringen hätten können. Priorität habe in solchen Einsätzen immer die Sicherheit aller Beteiligten, erklärte eine Polizeisprecherin. Insgesamt wurden drei Polizisten leicht verletzt. Fünf Personen, die sich während des Überfalls im Geschäft aufhielten, darunter der Inhaber, wurden vorsorglich ins Krankenhaus gebracht. Mehrere von ihnen erlitten leichte Verletzungen. Die Polizei konnte Teile der Beute, Waffen, Kleidung und Tatwerkzeug sicherstellen. Die sichergestellte Schusswaffe soll eine tschechische Langwaffe sein, die einer AK-47 Kalasch-nikow ähnelt. Eine genaue Typenbezeichnung stand zunächst noch aus.2
Am Sonntag ordnete ein Richter Untersuchungshaft für die drei Festgenommenen an, bei denen es sich um niederländische Staatsbürger im Alter von 20, 21 und 22 Jahren handelt. Die Ermittlungen laufen weiter, und die Polizei bittet Zeugen um Hinweise, insbesondere Videoaufnahmen, um den exakten Ablauf zu rekonstruieren.3
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 6346 mit Schreiben vom 25. September 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Mönchengladbach hat mir unter dem 09.09.2025 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Vorfall sei Gegenstand eines bei seiner Behörde gegen drei in Untersuchungshaft befindliche niederländische Staatsangehörige geführten Ermittlungsverfahrens wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes, eines Verbrechens nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, Verstoßes gegen das Waffengesetz, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Die Beschuldigten seien in das Juweliergeschäft eingedrungen und hätten den Ladeninhaber mit einem funktionsfähigen Sturmgewehr bedroht. Als der Ladeninhaber der Aufforderung zur Herausgabe von Goldschmuck und anderen Wertgegenständen keine Folge geleistet habe und Familienmitglieder des Ladeninhabers sich gegen die Beschuldigten zur Wehr gesetzt hätten, hätten zwei der Beschuldigten mit Tasern auf diese geschossen. Zudem hätten die Beschuldigten auf sie eingeschlagen. Ferner habe sich bei dem Gerangel ein Schuss aus dem Sturmgewehr gelöst, wobei das Projektil in der Decke eingeschlagen sei. Die Beschuldigten hätten sodann selbständig Schmuck im Gesamtwert von mehreren tausend Euro ergriffen. Polizeibeamte des Streifendienstes vor Ort und hinzugezogene weitere Polizeikräfte hätten die Beschuldigten festgenommen, wobei einer der Beschuldigten zunächst habe flüchten können. Dieser habe sich gegen seine Festnahme mittels Stößen und Schlägen gewehrt und dadurch einen der Polizeibeamten verletzt. Zwei weitere Polizeibeamte hätten bei der Verfolgung Prellungen und Schürfwunden erlitten. Die Ermittlungen dauerten an.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Zu den Tatverdächtigen liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
- Welche Vorstrafen haben die Tatverdächtigen jeweils erhalten? (Bitte chronologisch auflisten.)
Dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht zufolge, liegen Vorstrafen bezüglich aller drei Beschuldigten nach den bislang vorliegenden Registerauskünften weder in Deutschland noch in den Niederlanden vor. Derzeit werde noch dem Eingang eines niederländischen Registerauszugs zu einem der Beschuldigten entgegengesehen.
- Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.
3 Ebenda.