Die AfD-Fraktion NRW beglückwünscht Deutschland-Kurier-Chefredakteur David Bendels zu seinem juristischen Erfolg im „Faeser-Meme“-Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bamberg.
Bendels postete eine satirische Fotomontage, welche die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ zeigte. Das Bamberger Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin ursprünglich im April 2025 wegen Verleumdung nach § 188 StGB zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu weiteren Auflagen (u. a. Geldzahlung und Entschuldigung). Mit der erfolgreichen Berufung ist diese Verurteilung nun aufgehoben.
Dazu Dr. Martin Vincentz, Vorsitzender der AfD-Fraktion NRW:
„Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für die gerade aktuell besonders bedrohte Meinungsfreiheit in Deutschland. Immer wieder versuchen Politiker über den sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen, legitime – wenn auch zugespitzte – Kritik an sich selbst zu unterdrücken. Es widerspricht dem freiheitlichen Gedanken unseres Grundgesetzes. Wir bedanken uns bei David Bendels, dass er seinen beschwerlichen juristischen Kampf für alle Bürger in Deutschland geführt hat.“
Sven Tritschler, medienpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion NRW, ergänzt:
„Das Verfahren hat besonderes Gewicht, da Nancy Faeser hier nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern gleichzeitig auch die Pressefreiheit zur Disposition gestellt hat. Kein Regierungsvertreter hat ein Recht, das Fundament von Demokratie und Rechtsstaat zu beschädigen. Umso wichtiger ist, dass das Landgericht Bamberg in dieser Angelegenheit unmissverständliche Worte gesprochen hat.“