Rückführungsoffensive wird zur Luftnummer

Noch zum druckfrischen Koalitionsvertrag kündigt die Merz-CDU im vergangenen Jahr vollmundig eine Rückführungsoffensive an. Man wolle den Ländern dabei noch stärker unter die Arme greifen, Kompetenzen der Bundespolizei ausweiten. Vor allem aber werde man endlich wieder nach Syrien und Afghanistan abschieben.

Eine Anfrage unserer migrationspolitischen Sprecherin Enxhi Seli-Zacharias bei der Landesregierung fördert nun ans Tageslicht, was schon zu erwarten war: Die großspurige Rückführungsoffensive war 2025 in NRW nichts als heiße Luft. Insgesamt scheitern weitaus mehr Abschiebeversuche als das sie gelingen.

„Den gerade einmal 3496 (im Zeitraum 01.01.25-31.10.25) erfolgreichen Rückführungen standen 4020 gescheiterte Abschiebeversuche aus Landkreisen und Städten in NRW gegenüber. Das ist kein Erfolg, keine Migrationswende, sondern ein eklatantes Totalversagen in Düsseldorf. Die Bürger erwarten, dass ausreisepflichtige Personen konsequent abgeschoben werden. Das gilt insbesondere auch für ausländische Terroristen, Mörder, Vergewaltiger, Messerstecher und Drogendealer. Doch die Regierung scheitert an diesem eindeutigen Auftrag kläglich (Drs. 18/15416).

Nur ein Beispiel: Ein Iraner reist mit 27 verschiedenen Identitäten kreuz und quer durch Europa, in Krefeld wird er in letzter Minute davon abgehalten ein Kino anzuzünden. Doch abgeschoben wird der er nicht. Ihm fehlen Reisedokumente und er wirke nicht an seiner Passbeschaffung mit. Offenbar kein Einzelfall. Regelmäßig scheitern Abschiebeversuche, weil die Betroffenen abgetaucht oder nicht anwesend sind. Oder weil im konkreten Fall Kirchenasyl beantragt wurde.

Ich frage Herrn Ministerpräsident Wüst: Wie können Sie noch ruhig schlafen, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, Straftäter und Terroristen außer Landes zu bringen? Damit muss endlich Schluss sein. NRW braucht dringend die zweite Abschiebehaftanstalt. Auf Bundesebene ist die Kirchenasylvereinbarung aufzukündigen. Wir dürfen es nicht länger akzeptieren, dass Ausreisepflichtigen Unterschlupf gewährt wird, so lange bis eine Abschiebung nicht mehr möglich ist.“

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