Kleine Anfrage 7166 vom 9. Februar 2026
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Drucksache 18/17752
Verfassungsschutz NRW: Wird der „Hydra Verlag“ beobachtet?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, frühzeitig Informationen über extremistische Bestrebungen oder Organisationen zu gewinnen, auszuwerten und damit Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Sicherheit von Bund oder Ländern sowie für die verfassungsmäßige Amtsführung zu erkennen. Er befasst sich dabei auch mit Aktivitäten gegen den Gedanken der Völkerverständigung sowie mit sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für fremde Mächte. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz verfolgt hierzu eine Strategie aus Repression, Prävention und Ausstiegshilfe, verfügt jedoch im Unterschied zur Polizei über keine Exekutivbefugnisse. Seine zentrale Rolle besteht darin, problematische Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren und Politik wie Gesellschaft zu informieren und zu sensibilisieren. Da die Bekämpfung von Extremismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, sucht der Verfassungsschutz aktiv den Dialog mit der Gesellschaft, klärt auf und bietet Kooperationen an. Ob die Schwelle zum Extremismus oder zur Verfassungsfeindlichkeit überschritten ist, kann nicht pauschal bestimmt werden, sondern erfordert stets eine Einzelfallprüfung, bei der die ziel- und zweckgerichtete Ausrichtung der Bestrebungen sowie deren übergeordnete Ziele und der jeweilige Gesamtkontext maßgeblich sind.1
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 7166 mit Schreiben vom 19. März 2026 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wird oder wurde der „Hydra Verlag“ vom Verfassungsschutz NRW als „Prüffall“ geführt?
- Wird oder wurde der „Hydra Verlag“ vom Verfassungsschutz NRW als „Verdachtsfall“ geführt?
- Wird oder wurde der „Hydra Verlag“ vom Verfassungsschutz NRW als „gesichert extremistisch“ geführt?
- Wird oder wurde der „Hydra Verlag“ vom Verfassungsschutz NRW in irgendeiner Art und Weise beobachtet?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Verlagssitz des „Hydra Verlags“ liegt außerhalb Nordrhein-Westfalens und somit auch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes.
1 Vgl. https://www.im.nrw/themen/verfassungsschutz/verfassungsschutz-im-ueberblick. Datum des Originals: 19.03.2026/Ausgegeben: 25.03.2026