Wenn sich unter freiem Himmel versammelte Personen uniformieren, vermummen oder sogar gewalttätig agieren, dann ist ihre Demonstration illegal.
Unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann wollte in diesem Zusammenhang von der Landesregierung wissen, bei wie vielen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel es in den letzten fünf Jahren in NRW zu rechtswidrigen Handlungen gekommen ist und vor allem: welchem politischen Spektrum die jeweiligen Organisatoren und Demonstrationsteilnehmer entstammten.
Die Antwort der Landesregierung ist höchst unbefriedigend. So kann weder eine Auskunft über die politische Orientierung noch über die Art der Straftaten während illegaler Demonstrationen gemacht werden. Angeblich, weil hierzu keine Daten vorlägen.
Hierzu Thomas Röckemann: „Wir als Mitglieder der Alternative für Deutschland kennen die sogenannten „Gegendemonstrationen“ gegen unserer Parteitage oder sonstige Veranstaltungen zur Genüge. Ein Spießrutenlauf durch den pöbelnden und spuckenden, linksextremen Mob, der meist nur wenige Meter von unseren Veranstaltungen entfernt aufmarschiert, gehört zu den Erfahrungen, die ein AfD´ler leider machen muss. Dass die Landesregierung das Milieu und die Straftaten dieser „Gegendemonstranten“ nicht erfasst zeigt, dass es ganz im Sinne der etablierten Parteien ist, wenn AfD´ler bei der Ausübung ihrer Grundrechte drangsaliert werden.“
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)