Mit Erlass vom 22. März 2018 streicht das Innenministerium die Lehrzulage für Einsatztrainer. Die hierfür angegebene Begründung ist eine neue rechtliche – und völlig praxisferne – Bewertung des hauseigenen Erlasses über Lehrzulagen.
Eine neue rechtliche Einschätzung des NRW-Innenministeriums sieht das Einsatztraining der Polizeibeamten nicht mehr als „methodische Vermittlung vorwiegend theoretischen Wissens“ an, so wie es § 2 Abs. 1 Satz 1 der Lehrzulagenverordnung Nordrhein-Westfalens formuliert. Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich: Wird künftig kein theoretisches Wissen mehr vermittelt oder wird das einfach nicht mehr methodisch gemacht? Glaubt man vielleicht, dass nach Herabsetzung der Qualifikationshürden für angehende Polizisten auch die Qualität der Ausbildung vermindert werden sollte? Vielleicht, um niemanden zu überfordern?
Die Motivation, die rechtliche Bewertung des Erlasses zu ändern und den Einsatztrainern ihre Lehrzulage zu streichen, bleibt zunächst das Geheimnis des Innenministeriums. Allerdings wird die AfD-Fraktion darauf drängen, Nämliches zu lüften. Dazu ihr Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher Markus Wagner:
„Es hat den Anschein, als würde das Ministerium den Rotstift willkürlich ansetzen an Stellen, wo es der Bürger nicht gleich merkt. Nun hat es die Lehrzulage zum Einsatztraining erwischt; hierunter leidet die Motivation der Beamten und somit vor allem auch die Qualität der Ausbildung. Wir werden den Innenminister daher auffordern, das Einsatztraining ausdrücklich in den Erlass zur Lehrzulage mit aufzunehmen.“