Anzeige der Kölner Polizei gegen Beatrix von Storch

Dass die Kölner Polizei nach der Silvesternacht Anzeige gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch gestellt hat, beschäftigt nicht nur Juristen. Mehrere Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion wollen jetzt von der Landesregierung wissen, wer diese Entscheidung getroffen hat und wie diese so schnell zustande kam. „Geht es hier um Recht oder schlicht um den Missbrauch staatlicher Macht zugunsten des Establishments?“, begründet Roger Beckamp eine gemeinsam gestellte Kleine Anfrage.

Silvester 2015/16 wurden in zahlreichen deutschen Städten weit mehr als 1.200 Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen. Die Täter stammten überwiegend aus dem nordafrikanisch-arabisch geprägten Kulturraum. Schwerpunkt dieser Übergriffe war Köln. Im Jahr darauf wie auch in dieser Silvesternacht konnte eine Wiederholung dieser Ereignisse nur durch ein gigantisches Polizeiaufgebot verhindert werden.

Das sorgte jedoch nicht für Aufregung, stattdessen war es ein Twitter-Kommentar der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, der zu Beginn des neuen Jahres die Gemüter erhitzte. Nachdem die Kölner Polizei auf dem Kurznachrichtendienst Twitter einen Silvestergruß auf Arabisch veröffentlicht hatte, kritisierte von Storch dies in einem eigenen Tweet: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Daraufhin wurden mehrere Strafanzeigen wegen Volksverhetzung gegen Beatrix von Storch gestellt, eine davon von der Kölner Polizei. Im Bayerischen Rundfunk begründete der Kölner Polizeipräsident Uwe Jacob die Anzeige: „Eine Kampagne, die wirklich gut angekommen ist bei den meisten Menschen. Allerdings haben sich auch einige daran gestört, dass wir auf Arabisch und Farsi gewittert haben: Sehr prominente Rechtsgerichtete, die dann meinten, mit Tweets für volksverhetzende Äußerungen sorgen zu müssen. Wir haben dann einfach eine Anzeige erstattet.“

Erfolg dürfte die Anzeige nicht haben, da von Storchs Tweet die wesentlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 130 Strafgesetzbuch (StGB) nicht erfüllt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat für solche Fälle mit Blick auf die Meinungsfreiheit weitreichende Hürden gezogen. Obwohl grundsätzlich eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und anderen Rechtsgütern, wie etwa dem Persönlichkeitsschutz, vorzunehmen ist, ist im Zweifel die Meinungsfreiheit vorrangig. Damit verwundert es auch nicht, dass zwischenzeitlich durch den Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl eine Anzeige gegen Uwe Jacob wegen der Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB gestellt wurde.

Aufgrund einer Anfang dieser Woche von den Kölner AfD-Landtagsabgeordneten Iris Dworeck-Danielowski, Roger Beckamp und Sven Tritschler gestellten Kleinen Anfrage wird sich jetzt auch die Landesregierung zu dieser Anzeige äußern müssen. In dieser Anfrage wollen Dworeck-Danielowski, Beckamp und Tritschler unter anderem wissen, wer an der Entscheidung zur Erstattung der Anzeige beteiligt war, wie diese in so kurzer Zeit zustande gekommen ist und welche Abwägung bei der rechtlichen Würdigung stattgefunden hat.

Mit Blick auf die Formulierung des Kölner Polizeipräsidenten im Bayerischen Rundfunk („einfach eine Anzeige erstattet“) wollen die drei Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion auch von der Landesregierung wissen, wie diese die Gefahr für Politiker und Bürger beurteilt, dass durch das bloße Erstatten solcher Anzeigen durch Amtsträger öffentlich bedeutsame Probleme nicht mehr diskutiert werden. „Geht es hier um Recht oder schlicht um den Missbrauch staatlicher Macht zugunsten des Establishments?“, begründet Roger Beckamp die gemeinsam gestellte Kleine Anfrage.

Weitere Presse­mitteilungen

Presse­akkreditierung

Eine Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der politischen Berichterstattung. Als Grundlage sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  • Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln
  • Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist
  • Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion

 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Zur Akkreditierung verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular oder senden eine E-Mail an Pressesprecher@AfD-Fraktion.NRW.

Pressesprecher

Kris Schnappertz

Pressesprecher

Kontakt zum Presseteam

Kontaktgrund
Hinweis: Wir verarbeiten Ihre in dem Online-Formular abgefragten Daten (z.B. Name, Mail-Adresse) ausschließlich dafür, um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung neben der von Ihnen ausdrücklich abgefragten findet nicht statt.