Kleine Anfrage 8151 vom 8. Juni .2026
der Abgeordneten Klaus Esser und Zacharias Schalley AfD
Drucksache 18/19751
Zum Stand der Umrüstung von Triebfahrzeugen und Strecken auf das europäische Zugbeeinflussungssystem (ETCS) in Nordrhein-Westfalen
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Mit der Einführung des European Train Control Systems verfolgen die Europäische Union und ihre Partner das Ziel, den grenzüberschreitenden Schienenverkehr zu vereinheitlichen, die Kapazität der Infrastruktur zu erhöhen sowie die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Bahnverkehrs zu verbessern. Auch in Nordrhein-Westfalen schreitet die Ausrüstung von Strecken und Fahrzeugen mit ETCS voran.
Für einen flächendeckenden und interoperablen Einsatz ist neben der technischen Umrüstung der Triebfahrzeuge insbesondere auch die rechtzeitige Qualifizierung und Schulung des Fahrpersonals von zentraler Bedeutung. Vor dem Hintergrund der angestrebten Digitalisierung des Schienenverkehrs und der bundesweiten Zielsetzungen bis zum Jahr 2040 stellt sich die Frage nach dem aktuellen Umsetzungsstand in Nordrhein-Westfalen1 – dies auch vor dem Hintergrund, dass Fördermittel zur Umrüstung bundesweit unzureichend abgerufen werden.2
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 8151 mit Schreiben vom 13. Juli 2026 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele der in Nordrhein-Westfalen im Schienenpersonennahverkehr bzw. im landeseigen verantworteten Schienengüterverkehr eingesetzten Triebfahrzeuge verfügen, nach Kenntnis der Landesregierung, aktuell über eine ETCS-Ausrüs-tung (bitte nach Fahrzeugtypen, Betreibern und ETCS-Level aufschlüsseln)?
Im Schienenpersonennahverkehr verfügen derzeit 26 Fahrzeuge über eine ETCS-Ausrüstung. Daten zu Schienengüterverkehrsfahrzeugen liegen der Landesregierung nicht vor.
- Wie viele der derzeit in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Triebfahrzeuge sollen nach Kenntnis der Landesregierung zusätzlich bis zum Jahr 2030 mit ETCS ausgerüstet werden?
Bisher sind nach Auskunft der zuständigen SPNV-Aufgabenträger keine Nachrüstungen bereits eingesetzter SPNV-Fahrzeuge mit ETCS bis 2030 beauftragt. Zu Nachrüstungsplänen von außerhalb des SPNV eingesetzten Fahrzeugen liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
- Wie viele Lokomotivführer in Nordrhein-Westfalen wurden, nach Kenntnis der Landesregierung, bislang für den Betrieb von ETCS-ausgerüsteten Fahrzeugen geschult?
Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
- Welche Strecken sind, nach Kenntnis der Landesregierung, gegenwärtig in NRW ETCS-tauglich ausgerüstet?
Nach Kenntnis der Landesregierung ist in Nordrhein-Westfalen derzeit nur ein Abschnitt der Strecke Oberhausen – Emmerich Grenze (Streckennummer 2270) unmittelbar vor der Landesgrenze mit ETCS ausgerüstet.
- Wie sieht die Landesregierung die Zielsetzung, zu einer vollständigen ETCS-Aus-rüstung der in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Triebfahrzeuge bis zum Jahr 2040 zu gelangen?
Die Landesregierung befürwortet die Einführung des europäischen Zugbeeinflussungssys-tems ETCS. Um dessen Vorteile nutzen zu können, müssen die Triebfahrzeuge, die auf einer mit ETCS ausgerüsteten Strecke verkehren, über eine entsprechende Ausrüstung verfügen. Während dies bei Neufahrzeugen aufgrund europäischer Vorgaben perspektivisch ohnehin der Fall sein wird, ist die Nachrüstung von bestehenden Fahrzeugen mit ETCS zeit- und kostenintensiv. Sie sollte daher nach Einschätzung der Landesregierung jeweils im Einzelfall bewertet und nur im Rahmen eines langfristigen, abgestimmten ETCS-Rolloutplans vorgenommen werden. Die Landesregierung setzt sich aus diesem Grund gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr sowie der DB InfraGO dafür ein, eine entsprechende langfristige Rollout-planung vorzulegen, diese mit den beteiligten Akteuren abzustimmen und anschließend verbindlich festzulegen.
1 https://www.system-bahn.net/aktuell/digitalisierung-der-schiene-bis-2040-eine-herkulesaufgabe/