ÖPNV-Personal in NRW künftig flächendeckend mit Bodycams im Einsatz?

Kleine Anfrage
vom 01.09.2026

Kleine Anfrage 6687 vom 30. Juni 2026
des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Drucksache 18/20319

ÖPNV-Personal in NRW künftig flächendeckend mit Bodycams im Einsatz?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Die Sicherheit von Fahrgästen sowie der Beschäftigten im öffentlichen Personennahverkehr gewinnt angesichts zunehmender Gewalt- und Bedrohungssituationen zunehmend an Bedeu­tung. In Nordrhein-Westfalen nehmen im ÖPNV nicht nur Pöbeleien und Vandalismus sondern auch tätliche Angriffe zu, wie zuletzt auch der „Sicherheitsbericht 2025 für den Regionalver­kehr in NRW“ belegte. Der NRW-Verkehrsminister wird in diesem Zusammenhang vom WDR betreffend der Verwendung von Bodycams mit den Worten zitiert: „Alle, die eine haben wollen, kriegen eine.“1

In Deutschland dürfen Bodycams aus Datenschutzgründen bislang nur Bilder aufzeichnen und keinen Ton, was aber der Erfassung von tätlichen Angriffen und insbesondere Körperverlet­zungen weniger bedeutend ist als bei reinen Pöbeleien und Beleidigungsdelikten.

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 6687 mit Schrei­ben vom 26. August 2026 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. In welchem Umfang werden Bodycams derzeit von Beschäftigten im ÖPNV in Nordrhein-Westfalen (insbesondere bei Verkehrsunternehmen, Sicherheitsdiens­ten und Kontrollpersonal) eingesetzt?

Mehrere Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen stellen bereits Bodycams für ihre Be­schäftigten zur Verfügung. Weitere befinden sich aktuell in der Vorbereitung hierzu. Der Ein­satz erfolgt stets auf freiwilliger Basis mit Einverständnis der jeweiligen Beschäftigten. Im Be­reich der Sicherheitsdienstleister sind sowohl die Mitarbeitenden der DB Sicherheit als auch die vom Land Nordrhein-Westfalen finanzierten Sicherheitsteams im Einsatz mit Bodycams ausgestattet.

  1. Welche einmaligen Investitionskosten würden nach Einschätzung der Landesre­gierung für einen flächendeckenden Einsatz von Bodycams beim ÖPNV-Personal in NRW entstehen?

Der Einsatz und die Beschaffung von Bodycams liegt in der originären Verantwortung der Ver­kehrsunternehmen. Diese nutzen in der Regel ein Mietmodell beim Einsatz von Bodycams, um stets auf dem neusten Stand der Technik agieren zu können. Somit kommt es nicht zu höheren einmaligen Investitionskosten für die Verkehrsunternehmen.

  1. Welche laufenden Kosten (insbesondere für Wartung, Softwarelizenzen, Daten­speicherung, Ersatzbeschaffungen sowie Schulungen) wären bei einem flächen­deckenden Einsatz im NRW-ÖPNV jährlich zu erwarten?

Der Landesregierung liegen keine Informationen zu den jährlichen laufenden Kosten (insbe­sondere für Wartung, Softwarelizenzen, Datenspeicherung, Ersatzbeschaffungen sowie Schu­lungen) bei einem flächendeckenden Einsatz im vor. Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwie­sen.

  1. Welche Haushaltsmittel stehen auf Landesebene für Maßnahmen zur Verbesse­rung der Sicherheit im ÖPNV zur Verfügung, um Anschaffung sowie Betrieb von Bodycams zu finanzieren?

Es stehen jährlich Haushaltsmittel i. H. v. 7,4 Mio Euro für Maßnahmen im besonderen Lan-desinteresse, u.a. zur Verbesserung der Sicherheit im ÖPNV, zur Verfügung. Darüber hinaus sind Sicherheitsmaßnahmen als Betriebs- und Qualitätsstandards in den Verkehrsverträgen geregelt und werden dadurch auch über die Bestellerentgelte und letztlich über die SPNV-Pauschale mitfinanziert.

  1. Plant die Landesregierung, den flächendeckenden Einsatz von Bodycams im ÖPNV finanziell oder organisatorisch zu unterstützen?

Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Die Landesregierung unterstützt darüber hinaus organisatorisch den flächendeckenden Einsatz von Bodycams im ÖPNV in Nordrhein-Westfa­len durch Beratungen und Kontaktvermittlungen durch das Kompetenzcenter Sicherheit.

 

MMD18-20983

 

1 https://www1.wdr.de/politik/politik-in-nrw/sicherheit-im-oepnv-minister-krischer-100.html Datum des Originals: 26.08.2026/Ausgegeben: 01.09.2026

Beteiligte:
Klaus Esser