Welterbe-Bedeutung der Arbeitersiedlungen

In der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 15.02.2019 wurde im Landtag NRW die Welterbe-Bedeutung der Arbeitersiedlungen und ihr Beitrag zur Alltaggeschichte des Ruhrgebiets im Antrag der AfD-Fraktion von den Sachverständigen bestätigt.

Die AfD-Fraktion hat im Sommer vergangenen Jahres einen Antrag „Gelebte Heimat – Aufnahme ausgewählter typischer Arbeitersiedlungen des Ruhrgebiets“ in die Liste der UNESCO-Welterbe-Stätten eingebracht. In der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 15.02.2019 wurde die Welterbe-Bedeutung der Arbeitersiedlungen und ihr Beitrag zur Alltaggeschichte des Ruhrgebiets im Vorschlag der AfD-Fraktion von den Sachverständigen bestätigt.

Die im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts hauptsächlich von Unternehmen geschaffenen Arbeitersiedlungen, haben die Siedlungsentwicklung vieler Städte des Landes bis in die Neuzeit geprägt. Ihr Zweck war, preiswerten Wohnraum für die im Zuge der Industrialisierung dringend benötigten Arbeiter zu schaffen.

Noch heute symbolisieren die typischen Siedlungen das Gefühl von Heimat vieler Menschen in diesem Lande. Dabei geht es nicht um eine historisch romantisierende Verklärung des Lebens in den Siedlungen, sondern gerade auch um die Darstellung der schwierigen Lebensverhältnisse, in denen die Menschen im Prozess der Industrialisierung in dieser Region leben mussten.

Roger Beckamp, heimatpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, betont: „Gerade zum Ende des Steinkohlenbergbaus und zur Diskussion um den Ausstieg aus der Braunkohle ist die Anerkennung der Bedeutung dieser besonderen Siedlungen auch ein Zeichen der Wertschätzung der Menschen, die in diesem Bereich gearbeitet und in der Nachbarschaft gelebt haben.“

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