Wie aus einer Presseerklärung des Ministeriums der Justiz von gestern hervorgeht. setzt NRW-Justizminister Peter Biesenbach Straftäter auf freien Fuß, die gerade eine bis zu eineinhalb Jahre dauernde Haft absitzen müssten und bis zum 20. Juli entlassen worden wären. Eine Inhaftierung Verurteilter mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr entfällt zudem völlig, außerdem sollen Vollstreckungshaftbefehle, Ladungen zum Strafantritt und Fahndungen nach gesuchten Schuldigen vorläufig ausgesetzt werden. Als „Begründung“ nennt Biesenbach eine Senkung der Ansteckungsgefahr mit Corona bei Haftinsassen.
Der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion NRW, Markus Wagner, kann darüber nur den Kopf schütteln: „In einer solch dramatischen Krise ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Regierungen durch besonnenes und maßvolles Handeln die negativen Auswirkungen so weit wie möglich dämpfen. Was Biesenbach hier tut, ist jedoch das krasse Gegenteil: Verurteilte Straftäter auf die Gesellschaft loszulassen, ist eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats und eine völlig verantwortungslose Gefährdung der Bürger!“
Besonders befremdlich dabei: Bisher wurden weder bei den Gefängnisinsassen, noch beim Wachpersonal Coronaviren nachgewiesen.
Bei allem Verständnis für auch einmal unkonventionelle oder gar unpopuläre Maßnahmen sieht Wagner mit dem Biesenbach-Dekret jegliche Verhältnismäßigkeit missachtet. Wagner stellt klar: „Ich erwarte – und unterstütze mit meiner Fraktion – maß- und sinnvolle Aktionen der Landesregierung. Erleben muss ich aber eine teilweise tollpatschige Hilflosigkeit, die wie hier in gefährlichem Aktionismus gipfelt. Justizminister Biesenbach muss seinen Erlass sofort zurücknehmen!“