Im Fall des Asylbewerbers Amad A. ist jetzt ein interner Vermerk aufgetaucht, der bereits acht Wochen vor dem Tod des Inhaftierten angefertigt wurde.
Seit November 2018 tagt regelmäßig der Parlamentarische Untersuchungsausschuss III des Landtags Nordrhein-Westfalen, um die Vorgänge aufzuklären, die zum Tod von Amad A. geführt haben. Amad A. wurde am 06. Juli 2018 an einem Baggersee wegen einer angeblichen Belästigung festgenommen. Inhaftiert wurde er jedoch wegen Diebstahldelikten, die allerdings nicht er, sondern der Mann aus Mali begangen haben soll. Während der Zeit in Untersuchungshaft starb Amad A. an den Folgen eines Brandes in seiner Zelle, welchen er mutmaßlich selbst gelegt hatte.
Nun wurde ein interner Aktenvermerk öffentlich. Dieser belegt, dass der Staatsanwaltschaft in Braunschweig die Verwechselung bereits Ende Juli aufgefallen sei. Die zuständige Staatsanwältin habe ein Telefonat mit einem Beamten der Polizei in Kleve geführt.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thomas Röckemann äußert sich hierzu: „Jegliche Ungereimtheiten müssen aufgeklärt werden. Es gilt, die Wahrheit ans Licht zu holen. Zu diesem Zweck müssen die entsprechenden Zeugen eingeladen und zum Sachverhalt befragt werden. Für mich ist es unverständlich, dass diese wichtigen Beweise erst nun an die Öffentlichkeit kommen.“