Straftaten mit Legalwaffen, also durch Jäger und Sportschützen, spielen in der Kriminalitätsstatistik des Landes NRW praktisch keine Rolle. Das hat eine Große Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag von Dezember 2019 ergeben, die von der Landesregierung nun beantwortet wurde.
Während es 2016 bis 2019 zu 2.579 Straftaten unter Verwendung illegaler Waffen kam, war dies nur in 622 Fällen mit Waffen der Fall, für die eine waffenrechtliche Erlaubnis vorlag. Zieht man davon Schreckschusswaffen ab, für die lediglich ein „Kleiner Waffenschein“ beantragt werden muss, bleiben sogar nur 330 Fälle übrig – bei über 500.000 Legalwaffenbesitzern!
„Wir werden die über 1.200-Seitige Antwort der Landesregierung nun detailliert auswerten, da sie leider auch viele Fragen offen lässt“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sven W. Tritschler. „Aber bereits auf den ersten Blick ist klar erkennbar, dass die ständigen Verschärfungen des Waffenrechts und die immer intensivere Gängelung von Jägern und Sportschützen keinerlei Rechtfertigung finden. Besonders die Forderung der Grünen nach einem Totalverbot des Waffenbesitzes ist ideologiegetrieben und ignoriert die Faktenlage.“
Tritschler kritisiert zudem die Unverhältnismäßigkeit solcher aktionistischer Reflexe: „Es ist lächerlich und geradezu absurd, wenn die Behörden unbescholtenen Waffenbesitzern nachstellen, während gerade die Grenzkontrollen im Zuge der Corona-Krise mehr als deutlich machen, dass ungezählte Waffen Tag für Tag über unsere völlig ungeschützten Außengrenzen ins Land kommen,“ so der Landespolitiker.
In ihrer Antwort auf die Anfrage bezifferte die Landesregierung die Zahl der sichergestellten illegalen Waffen in den Jahren 2016 bis 2019 auf 22.870. Darunter Granatwaffen, Handgranaten, Maschinen- und Sturmgewehre.
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Die vollständige Antwort der Landesregierung ist hier abrufbar:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-9883.pdf