Werden Abschiebungen durch „zweifelhafte“ Atteste verhindert?

Laut Medienberichten soll es einige Ärzte geben, die quasi Gefälligkeitsatteste ausstellen, um Abschiebungen zu verhindern. Da es sich dabei um folgenschweren Rechtsmissbrauch handelt, haben wir einmal nachgefragt.

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass durch ärztliche Atteste verhinderte Abschiebungen zwar nicht erfasst würden, man jedoch die Ausländerbehörden anhalte, vorgelegte Atteste nochmals zu überprüfen. Die Anforderungen seien also „qualitativ neu gefasst und präzisiert“.

Da können wir nur hoffen, dass die Bundesregierung und auch sonst niemand mehr in Zukunft Grund zu der Annahme haben darf, dass in dieser Angelegenheit Schindluder getrieben wird.

 

Lesen Sie die vollständige Anfrage samt Antwort hier:

Zweifelhafte Atteste zur Verhinderung von Abschiebungen

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