Verfassungswidrige Beschäftigungsverhältnisse durch die Landesregierung?

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Juni dieses Jahres untersagt Arbeitgebern, mehrere aufeinander folgende Arbeitsverhältnisse mit sachgrundloser Befristung einzugehen.

Wie genau nimmt es eigentlich die Landesregierung mit diesem BGH-Urteil? Fragt sich unser Abgeordneter Dr. Martin Vincentz und will von ihr nun Aufklärung über sachgrundlos befristete Arbeitsverträge der Landesregierung und von anderen Einrichtungen des Landes.

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