Asylklagewelle überlastet Verwaltungsgerichte

Robert Seegmüller, der Chef des Verwaltungsgerichtsverbands, hatte auf die Klagewelle in Asylverfahren und die damit verbundene Überlastung der Verwaltungsgerichte hingewiesen. An den Verwaltungsgerichten habe sich ein Rückstau von 400.000 Verfahren angesammelt, da mehr neue Fälle eingingen, als durch das vorhandene Personal abgearbeitet werden könnten. Bei vergleichbarer Entwicklung könne sich diese Zahl noch verdoppeln.

Er beklagte auch den Missbrauch des Klagerechts in der Form, dass aussichtslose Asylverfahren angestrengt würden, um die Ausreise für die Zeit des Verfahrens aufzuschieben und den weiteren Bezug von Sachleistungen zu sichern.

Diese offensichtlichen Missstände nahmen unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabriele Walger-Demolsky und unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann zum Anlass für eine Kleine Anfrage nach der aktuellen Situation am Oberverwaltungsgericht Münster, das als Rechtsmittelgericht für ganz NRW zuständig ist.

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass knapp die Hälfte aller aktuell anhängigen Verfahren am OVG Münster asylrechtliche Verfahren sind. Ein Großteil der Kläger dieser Verfahren kommen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan.

Dazu Gabriele Walger-Demolsky: „Es ist nicht hinzunehmen, dass wir ein Asylrecht haben, das – unabhängig von den Erfolgsaussichten – jedem Antragsteller, nach 2-stufiger Bearbeitung durch das BAMF, auch noch der Klageweg offen steht. Da die Kläger die Kosten nicht selbst tragen müssen, brauchen wir uns über die immense Anzahl der Fälle nicht wundern.“

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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

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