70 Jahre: Ein Grund(gesetz) zum Feiern

„Herz des deutschen Staates“, „Grundlage unseres politischen Zusammenlebens“ oder schlicht „unsere Verfassung“: Das Grundgesetz kennt viele Umschreibungen. Heute hat es Geburtstag und wir gratulieren voller Dankbarkeit. Und doch gibt es Anlass zur Sorge.

„Die Aussage der Bundeskanzlerin, ‚Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt‘, z.B. entspricht nicht dem Grundgesetz“, stellt Helmut Seifen von der AfD-Fraktion NRW fest.

„Nicht jeder, der sich aus irgendeinem Teil der Welt hier legal oder illegal niedergelassen hat, gehört zum Volk. Das Grundgesetz bestimmt in seinen Artikeln 20 und 116 das glatte Gegenteil.“

Besorgniserregend ist auch die Entwicklung in Sachen Meinungsfreiheit: „Immer weniger Menschen wagen, ihre Meinung zu politischen und gesellschaftlichen Themenfeldern offen auszusprechen aus Angst, stigmatisiert zu werden“, so Helmut Seifen weiter.

Dabei gilt: „Keine Demokratie der Welt kommt ohne das Recht der Meinungsfreiheit aus. Wo es keine Meinungsfreiheit gibt, da ist demokratisch formulierte Gesetzgebung reine Makulatur.“

70 Jahre Grundgesetz sind ein Grund zum Feiern. Aber der 23. Mai ist auch eine Mahnung, dass der Rechtsstaat nur solange stark ist, wie wir uns für seine Werte einsetzen.

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