Schlachten Zoos bald ihre Tiere, weil sie sich den Lockdown nicht mehr leisten können? Obwohl Abstandsregeln dort kinderleicht einzuhalten wären, verbieten die Corona-Maßnahmen ihnen den Betrieb noch immer.
Auch das Gastgewerbe und Teile des Einzelhandels bleiben stillgelegt. Die Begründungen sind teils einfach nur haarsträubend.
Muss man nicht verstehen: Geschäfte unter 800 Quadratmeter Fläche dürfen seit Montag wieder öffnen; Auto- und Fahrradhändler sowie Buchläden sogar ohne Größenbegrenzung – Friseurstuben und Elektronikfachmärkte, egal wie groß oder klein, hingegen nicht. Auch tausende Gastronomen müssen weiter darben. Hat das noch irgendetwas mit Infektionsschutz zu tun?
Das ist bestenfalls fragwürdig. Die 800-Quadratmeter-Grenze stammt jedenfalls aus dem Baurecht und steht dazu in keinem Zusammenhang. Auch die Rechtfertigung von Kanzleramtschef Helge Braun, wonach bei Öffnung aller Geschäfte zu viele Menschen in die Innenstädte kämen, überzeugt nicht.
Schließlich könnte man es den Händlern gestatten, zeitlich gestaffelt oder an unterschiedlichen Wochentagen zu öffnen. Und überhaupt:
Abstand- und Hygienevorschriften kann man fast überall durchsetzen – auch im Gastgewerbe, in dem seit mehr als einem Monat gar nichts mehr läuft. Apropos Abstand:
Kaum ein Freizeitangebot erlaubt mehr Distanz zu seinen Mitmenschen als ein Zoobesuch. Diese meist weitläufigen Anlagen unter freiem Himmel könnten Familien jetzt eine dringend benötigte Freizeitaktivität bieten. Stattdessen wird in manchen Tierparks wegen fehlender Einnahmen schon über Notschlachtungen diskutiert. Genug!
Wir beantragen, den Betrieb von sämtlichen Einzelhandelsgeschäften unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben unverzüglich wieder zu erlauben. Dasselbe gilt für den Betrieb von Restaurants, Gasthäusern, Biergärten und ähnlichen gastronomischen Einrichtungen. Das Verbot von „touristischen“ Übernachtungen gehört jetzt ebenso aufgehoben wie das Betriebsverbot von Zoos und Tierparks.
„Herr Laschet, hören Sie auf, Frau Merkel zu gehorchen und Herrn Söder nachzueifern“, fordert der Abgeordnete der AfD-Fraktion NRW, Sven W. Tritschler. „Tun Sie das Richtige. Machen Sie NRW wieder auf.“
➡️ zum AfD-Antrag: „Coronaschutzverordnung: Willkür beenden – NRW wieder ‚aufmachen‘!“: https://bit.ly/2RXsnR4